Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

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Die Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) ist eine von elf Fachbehörden des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörde hat ihren Sitz in der Hamburger Straße 37 in Barmbek-Süd.

StellungOberste Landesbehörde
HauptsitzHamburg
BehördenleitungSenatorin Maryam Blumenthal

Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Staatsrätin Eva Gümbel (Bereich Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung)

Schnelle Fakten Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellungder Freien und Hansestadt Hamburg – BWFG –, Staatliche Ebene ...
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
der Freien und Hansestadt Hamburg
– BWFG –
Logo der Behörde für Wissenschaft und Forschung
Staatliche Ebene Land
Stellung Oberste Landesbehörde
Hauptsitz Hamburg
Behördenleitung Senatorin Maryam Blumenthal

Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Staatsrätin Eva Gümbel (Bereich Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung)

Haushaltsvolumen 971,309 Mio. EUR (2019)[1]
Netzauftritt www.hamburg.de
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Senatorin und Präses der Behörde ist seit dem 7. Mai 2025 Maryam Blumenthal[2]; Staatsrätin ist bereits seit April 2015 Eva Gümbel (beide Bündnis 90/Die Grünen).[3]

Behördengeschichte

Eine eigene Hochschulbehörde wurde erstmals 1919 bei der Gründung der Universität Hamburg errichtet. Zuvor hatte in der damaligen Oberschulbehörde eine Sektion für die „Wissenschaftlichen Anstalten“ (Botanischer Garten, Tropeninstitut, Kolonialinstitut, Sternwarte usw.) bestanden. 1933 wurde die Hochschulbehörde vom NS-Senat in die neugebildete Landesunterrichtsverwaltung eingegliedert, und auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Zuständigkeit für den Hochschulbereich zunächst bei der Schulbehörde. Erst im Zuge der Bildungsexpansion und der Gründung der Fachhochschule Hamburg wurde 1971 eine Behörde für Wissenschaft und Kunst (BWK) gebildet, die auch das Kulturressort umfasste. Zum Dezember 1978 wurden die beiden Ressorts aufgetrennt und eine eigenständige Behörde für Wissenschaft und Forschung eingerichtet. 2004 erfolgte eine Zusammenlegung mit dem Gesundheitsressort unter der Bezeichnung Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, die aber bereits zum Mai 2006 wieder aufgegeben wurde, wodurch die Wissenschaftsbehörde ihren vorherigen Zuschnitt und die alte Bezeichnung zurückerhielt.

Mit Beginn der rot-grünen Koalition im Senat Scholz II wurde 2015 der Bereich Gleichstellung von der Justizbehörde in die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung übertragen.[4] Zuvor war bereits von 1997 bis 2001 die damalige Wissenschaftssenatorin Krista Sager ebenfalls für Gleichstellungspolitik zuständig, dieses jedoch als Senatorin des damals selbständigen Senatsamtes für die Gleichstellung.

Im Zuge der Fortführung der rot-grünen Koalition nach der Bürgerschaftswahl 2020 wurde 2020 im Senat Tschentscher II die Zuständigkeit für Bezirksfragen von der Finanzbehörde an die Wissenschaftsbehörde übertragen und die entsprechende Abteilung in die Verwaltung eingegliedert.[5] Im Senat Tschentscher III gehört der Bereich Bezirke wieder zur Finanzbehörde, welche seit 2025 Behörde für Finanzen und Bezirke heißt.

Förderung

Zu den Förderinstrumenten der Behörde gehören mehrjährige Vereinbarungen mit den staatlichen Hamburger Hochschulen sowie landeseigene Förderprogramme. Die Hamburger Zukunftsverträge (ehemals Hochschulvereinbarungen) bilden für die Jahre 2021 bis 2027 eine Grundlage für Ausstattung und hochschulbezogene Entwicklungsziele der staatlichen Hochschulen.[6][7] Mit der Landesforschungsförderung unterstützt die BWFG Forschungsvorhaben an den Hochschulen und kooperierenden Einrichtungen zusätzlich zur Grundfinanzierung, vor allem mit dem Ziel einer späteren Einwerbung einer nationalen oder internationalen Förderung.[8]

Instrumente der Projektförderung adressieren Wissenstransfer, Open Science, Gleichstellung und wissenschaftliche Karriereentwicklung. Beispiele sind das hochschulübergreifende Transferprogramm Calls for Transfer[9] sowie Pro Exzellenzia zur Förderung der wissenschaftlichen Karrieren von Frauen.[10]

Im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern beteiligt sich Hamburg an der Finanzierung der Universität Hamburg als Exzellenzuniversität sowie an Hamburger Exzellenzclustern mit dem Länderanteil in Höhe von 25 %. Für die Förderperiode ab 2026 betrifft dies die Cluster CUI: Advanced Imaging of Matter und Climate, Climatic Change, and Society sowie Quantum Universe, Understanding Written Artefacts und BlueMat: Water-Driven Materials.[11]

Preise und Auszeichnungen

Hamburger Lehrpreis

Die Behörde prämiert seit 2009 jährlich herausragende und innovative Lehrleistungen an den staatlichen Hamburger Hochschulen mit dem Hamburger Lehrpreis. Die Preise sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert und können geteilt werden. Es wird jährlich je ein Preis je Fakultät bzw. Hochschule vergeben. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden. Die Auswahl der Nominierten erfolgt durch fakultätsinterne Jurys.[12]

Weitere Auszeichnungen

Die Behörde vergibt oder beteiligt sich außerdem an folgenden Preisen und Auszeichnungen:

  • Norddeutscher Wissenschaftspreis (Mitwirkung), der in zweijährigem Turnus für ein jeweils zu benennendes Thema ausgeschrieben wird und länderübergreifende und insbesondere interdisziplinäre wissenschaftliche Kooperationsprojekte zu diesem Thema fördern soll. Das Preisgeld von 250.000 EUR kann auf bis zu drei Projekte verteilt werden.[13]
  • Hamburger Inklusionspreis für Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einsetzen[14]
  • Innovation in Digital Equality Award (IDEA) mit dem Innovationen im Bereich der digitalen Teilhabe oder digitale Innovationen zur Stärkung der Teilhabe in anderen Bereichen honoriert und gefördert werden. Förder- und Ehrenpreis sind mit jeweils 25.000 EUR dotiert.[15]

Einzelnachweise

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