Berliner Bürger- und Polizeibeauftragter

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Der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte (BeBüPol) ist eine unabhängige und weisungsfrei arbeitende Beschwerdestelle des Landes Berlin, die bei Konflikten zwischen Bürgern und der Polizei Berlin sowie anderen Berliner Behörden und Einrichtungen vermittelt, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

Gründung2022
HauptsitzBerlin
Schnelle Fakten Berliner Bürger- und Polizeibeauftragter — BeBüPol —, Staatliche Ebene ...
Berliner Bürger- und Polizeibeauftragter
— BeBüPol —
Staatliche Ebene Land Berlin
Stellung oberste Landesbehörde
Gründung 2022
Hauptsitz Berlin
Beauftragter Alexander Oerke
Bedienstete bis zu 16
Netzauftritt www.berlin.de/buerger-polizeibeauftragter
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Geschichte

Auf Initiative der rot-rot-grünen Berliner Regierungskoalition beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin am 19. November 2020 das Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin[1] und damit die Schaffung eines Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten.[2] Das Gesetz trat am 16. Dezember 2020 in Kraft.[3] Ziel der Einrichtung eines solchen Beauftragten ist die Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns.[4]

Neben Berlin gibt es parlamentarisch gewählte Polizei- und Bürgerbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Thüringen[5] wobei diese jeweils mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet sind.[6] In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es zwar entsprechende Gesetze, aber noch keine Beauftragten.

Die Einrichtung des Berliner Polizeibeauftragten war länger in Diskussion. Seit Jahren forderten Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen die Einführung unabhängiger Ermittlungsstellen, um Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt aufklären und ahnden zu können. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der UN-Ausschuss gegen Folter sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisierten die fehlende Unabhängigkeit und damit die mangelhafte Effektivität bei der Aufklärung von Vorwürfen der unverhältnismäßigen Polizeigewalt in Deutschland.[7]

Aufgaben

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist eine unabhängige Beschwerdestelle (Ombudsstelle) des Landes Berlin.

Der Bürgerbeauftragte und seine Mitarbeiter prüfen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen Berliner Behörden und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterliegen.

Der Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Polizei Berlin und für vertrauliche Eingaben von Dienstkräften der Polizei Berlin außerhalb des Dienstwegs. Der Polizeibeauftragte gehört nicht zur Polizei und kann keine Anzeigen entgegennehmen.

Die Aufgaben und Befugnisse des Bürger- und Polizeibeauftragten ergeben sich aus dem Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten (BeBüPolG Bln).[8] Er hat grundsätzlich das Recht, beteiligte Personen zu befragen, Akten einzusehen und alle Liegenschaften des Landes und der Polizei Berlin zu betreten.

Der Bürger- und Polizeibeauftragte erstattet dem Abgeordnetenhaus jedes Jahr bis zum 31. März einen schriftlichen Jahresbericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr.

Im Jahr 2025 haben sich mehr als 1.300 Menschen an den Beauftragten gewandt (Stand. 19. Dezember 2025).

Der Beauftragte

Der Bürger- und Polizeibeauftragte wird von dem Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Nach Leistung des Amtseides wird er von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Der Beauftragte kann bei Ablauf der Amtszeit einmal wiedergewählt und vor Ablauf der Amtszeit per Zweidrittelmehrheit von dem Abgeordnetenhaus abgewählt werden.

Der Beauftragte steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und ist in Ausübung seines Amtes unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Er nimmt seine Aufgabe als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses bei der Ausübung parlamentarischer Kontrolle wahr und untersteht dienstrechtlich der Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Seine Vergütung entspricht in der Höhe dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 5 und ist damit von der Vergütung mit einem Abteilungsleiter in einer Senatsverwaltung vergleichbar.

Zur Erledigung seiner Aufgaben hat der Beauftragte derzeit 11 Mitarbeiter, die ihm als Leiter der obersten Landesbehörde unterstehen.[9] Nachdem die Besetzung des oder der Beauftragten im Jahr 2021 immer wieder verschoben worden war, wurde Alexander Oerke am 9. Juni 2022 vom Abgeordnetenhaus von Berlin zum ersten Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes gewählt.[10] Er trat das Amt am 1. August 2022 an.[11]

Einzelnachweise

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