Bett1.de

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Die bett1.de GmbH ist ein deutsches Handelsunternehmen mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen verkauft Matratzen, Lattenroste, Kissen, Bettdecken und weitere Schlafprodukte überwiegend im Direktvertrieb über eigene Online-Shops. Das Unternehmen erlangte besondere Bekanntheit durch seine Rolle im Matratzenkartell.

Schnelle Fakten
bett1.de GmbH
Rechtsform GmbH
Gründung 2004
Sitz Berlin
Leitung Adam Szpyt (Geschäftsführer)
Mitarbeiterzahl 32[1]
Umsatz 144,5 Mio. Euro[1]
Branche Möbel- und Haushaltswaren
Website https://www.bett1.de
Stand: 31. Dezember 2024
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Geschichte

bett1.de wurde 2004 von Adam Szpyt als Online-Handel für Bettwaren gegründet[2] und ist in mehreren europäischen Ländern (u. a. Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen und Spanien) aktiv.

Ab 2011 geriet bett1.de im Zusammenhang mit vertikalen Preisbindungen im Matratzenmarkt in die öffentliche Wahrnehmung. Gründer Adam Szpyt regte nach eigenen Angaben Ermittlungen des Bundeskartellamts an. Die Behörde verhängte in den Jahren 2014 und 2015 Bußgelder gegen mehrere Matratzenhersteller.[3][4]

Mitte der 2010er Jahre sorgte die vom Unternehmen vertriebene Bodyguard-Matratze für Aufmerksamkeit. Diese war laut Stiftung Warentest eine Kampfansage an die Markenhersteller, die im Verdacht stehen, die Preise von Matratzen durch Druck auf die Händler künstlich hochzuhalten.[5]

Seit mehreren Jahren ist bett1.de Sponsor der Füchse Berlin.[6] Ende 2021 wurde bett1.de auch Trikotsponsor des deutschen Basketballvereins Alba Berlin.[7] Seit 2025 ist das Unternehmen auch offizieller Partner des FC Viktoria Berlin.[8]

Die Firma bett1.de erreichte in einem Ranking der 100 größten deutschen Onlineshops des Jahres 2022 Platz 86, mit einem Umsatz von über 132 Millionen Euro.[9]

Rechtliche Auseinandersetzungen

Die Bewerbung der Bodyguard-Matratze als „Anti-Kartell-Matratze“ und mit anderen werblichen Aussagen führte in den 2010er Jahren zu mehreren Rechtsstreitigkeiten. So erwirkte der Wettbewerber Schlaraffia 2015 eine einstweilige Verfügung gegen einzelne Werbeaussagen.[10]

Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte 2018 die Werbeaussage „schadstofffrei“ als irreführend.[11]

Im Jahr 2023 wies der Bundesgerichtshof eine Revision von bett1.de in einem Wettbewerbsstreit gegen Amazon zurück.[12]

Einzelnachweise

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