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Bettina Freimund-Holler

deutsche Juristin, Richterin und Gerichtspräsidentin From Wikipedia, the free encyclopedia

Bettina Freimund-Holler, geboren als Bettina Freimund (* 1959) ist eine deutsche Juristin, Richterin und Gerichtspräsidentin.

Beruflicher Werdegang

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung promovierte Bettina Freimund-Holler. 1991 war sie Sprecherin im Mainzer Justizministerium.[1]

1994 wurde sie Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mainz, später dort Vizepräsidentin und 2005 schließlich Präsidentin.[2]

1997 schlug der Ältestenrat des Landtags Bettina Freimund-Holler dem Landtag zur Wahl für einen Sitz als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vor.[3] Als das Ende ihrer sechsjährigen Amtszeit nahte, schlug der Ältestenrat des Landtags die Juristin zur Wiederwahl vor.[4] Sie gehörte dem Gericht 12 Jahre lang an.

Positionen

In ihrer empirischen Untersuchung Vollzugslockerungen - Ausfluß des Resozialisierungsgedankens? „Begünstigende“ Vollzugsmaßnahmen im Lichte des Vollzugsziels der Resozialisierung - eine Studie zur Verteilung von Lockerungen im weiteren Sinne in vier verschiedenen Anstalten anhand zweier Vergleichsgruppen. von 1991 sprach sich die Juristin für eine Liberalisierung des Strafvollzugs aus.[1]

Ämter und Mitgliedschaften

Verfahren

2014 wollte sich der Arbeitgeberverband Pflege in das Gründungsgremium der geplanten Pflegekammer von Rheinland-Pfalz einklagen. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Bettina Freimund-Holler entschied, der Verband habe kein Recht auf eine Teilhabe.[9]

2017 war Bettina Freimund-Holler als Vorsitzende Richterin mit der Klage des Journalisten Varujan Hanamirian befasst, mit der dieser eine Wiederholung der Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut erreichen wollte. Der Journalist hatte geklagt, weil er nicht zur Abstimmung im Herbst 2015 zugelassen worden war. Die Klage wurde abgewiesen.[10]

Im selben Jahr wies die Richterin die Klage des Landesbeamten Harald Ehses gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Unterbeschäftigung ab.[11]

2025 urteilte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz, der Bettina Freimund-Holler angehört, dass ein Wahlspot der Partei zu senden sei, auch wenn dieser „sicherlich grenzwertig und geschmacklos sei“.[12]

Privatleben

Die Juristin ist mit dem Rechtsanwalt für Bankrecht Rainer Holler verheiratet und hat einen Sohn.[13] Sie lebt in Mainz.[4]

Publikationen (Auswahl)

Monographien

  • Bettina Freimund: Vollzugslockerungen - Ausfluß des Resozialisierungsgedankens? "Begünstigende" Vollzugsmaßnahmen im Lichte des Vollzugsziels der Resozialisierung - eine Studie zur Verteilung von Lockerungen im weiteren Sinne in vier verschiedenen Anstalten anhand zweier Vergleichsgruppen. Europäische Hochschulschriften Recht. Reihe 2: Rechtswissenschaft / Series 2: Law / Série 2: Droit Band 982. Peter Lang Verlag, Frankfurt 1990, ISBN 978-3-631-42988-4

Aufsätze

  • Qualitätsoffensive der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. In: Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Hrsg.): 60 Jahre Rheinland-PfalzVerfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit heute. Koblenz 2007, S. 47–50

Einzelnachweise

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