Bezirksgericht Schwerin
Bezirksgericht in der DDR mit Sitz in Schwerin
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Das Bezirksgericht Schwerin war ein Bezirksgericht in der DDR mit Sitz in Schwerin. Vorgänger und Nachfolger war das Landgericht Schwerin.

Geschichte
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz der DDR aus dem Jahr 1952 wurden die bis dahin existierenden Amtsgerichte und Landgerichte aufgelöst und es wurden auf Ebene der Bezirke neue Bezirksgerichte gebildet, die bis 1990 bestanden. Im Bezirk Schwerin wurde das Bezirksgericht Schwerin mit Sitz in Schwerin gebildet. Im Jahre 1992 erfolgte die Rückbenennung in Landgericht Schwerin. Dem Bezirksgericht Schwerin waren folgende Kreisgerichte untergeordnet:
- Kreisgericht Bützow
- Kreisgericht Gadebusch
- Kreisgericht Güstrow
- Kreisgericht Hagenow
- Kreisgericht Ludwigslust
- Kreisgericht Lübz
- Kreisgericht Parchim
- Kreisgericht Perleberg
- Kreisgericht Schwerin-Stadt
- Kreisgericht Schwerin-Land
- Kreisgericht Sternberg
Dem Bezirksgericht Schwerin übergeordnet war das Oberste Gericht der DDR. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gerichtsstrukturgesetz vom 19. März 1991[1] neu geregelt und mit dem Gesetz zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes vom 10. Juni 1992[2] die Gerichtssprengel bestimmt. Damit wurden die bundesdeutsche Gerichtsstruktur übernommen, das Bezirksgericht Schwerin wurde aufgehoben und das Landgericht Schwerin neu geschaffen.
Fälle
- Urteil gegen den Lokomotivführer beim Eisenbahnunfall von Langhagen
- Urteil gegen Werner Korth
- Urteil gegen Dieter Dombrowski
Für weitere Urteile siehe die Liste in der DDR hingerichteter Personen.
Richterinnen und Richter
Weblinks
- Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.