Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen

Lager für hochradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Gundremmingen From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen (BZM; ehemals Standort-Zwischenlager Gundremmingen (SZM)) ist ein Lager für hochradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Gundremmingen.

Schnelle Fakten Lage, Daten ...
Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen (BZM)
Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen. Im Hintergrund Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen.
Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen. Im Hintergrund Block C des Kernkraftwerks Gundremmingen.
Lage
Höhe 18 m
Land: Deutschland Deutschland
Daten
Eigentümer: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung
Projektbeginn: 2000
Kommerzieller Betrieb: 2003
Einlagerungsbeginn: 25. August 2006
Lagerart: Zwischenlager
Lagertyp: Trockenlager
Konditionierung: nein
Maximale Radioaktivität: 2,4 x 1020 Bq
Maximale Wärmefreisetzung: 6000 kW
Website: Homepage
Stand: 30. Mai 2024
Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation.
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Geschichte

Die Genehmigung für das BZM wurde 2000 beantragt und erfolgte 2003. Das Lager wurde am 25. August 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/52 in Betrieb genommen.[1] Somit läuft die auf 40 Jahre befristete Genehmigung im Jahr 2046 aus.[1][2]

Seit dem 1. Januar 2019 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung die Betreibergesellschaft des BZM.[1]

Daten

Das Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen hat insgesamt 192 genehmigte Stellplätze für Zwischenlagerbehälter. Aktuell lagern 165 Behälter vom Typ CASTOR V/52 (Stand 23. April 2026), insgesamt sollen 175 Behälter eingelagert werden.[1]

Das genehmigte Maximalinventar des Lagers beträgt 6,0 MW[1] sowie 2,4 x 1020 Bq.[2]

Das nach dem WTI-Konzept[3] ist 104 m lang, 38 m breit und 18 m hoch.[1]

Zwischenfälle

Mit Stand vom 31. Dezember 2024 gab es im Brennelemente-Zwischenlager noch keine meldepflichtigen Ereignisse gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung.[4]

Einzelnachweise

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