Bromchlordifluormethan
chemische Verbindung
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Bromchlordifluormethan, auch Halon 1211 genannt, gehört zur Gruppe der Halogenkohlenwasserstoffe (Halone).[3] Dieses Gas fand hauptsächlich Verwendung als Löschmittel in Löschanlagen und Feuerlöschern.[4] In Deutschland jedoch sind Halon-Feuerlöscher für die meisten Einsatzzwecke nicht mehr erlaubt, da Halone eine schädliche Wirkung auf die Ozonschicht zeigen.[5]
| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Bromchlordifluormethan | |||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | CBrClF2 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
nicht brennbares farbloses Gas mit süßlichem Geruch[1] | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 165,36 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
gasförmig | |||||||||||||||
| Dichte | ||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
| Siedepunkt |
−3,3 °C[1] | |||||||||||||||
| Dampfdruck | ||||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| Treibhauspotential |
2070 (bezogen auf 100 Jahre)[2] | |||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | ||||||||||||||||
Gewinnung und Darstellung
Eigenschaften

Bei für Brände typischen Temperaturen erfolgt eine Abspaltung von Bromatomen, die in den Radikalkettenmechanismus eines Verbrennungsvorgangs antikatalytisch eingreifen.[3]
Verwendung
Die Verbindung wurde wie andere Halone als Löschmittel verwendet. Allerdings wurden nur etwa 10 % der Halone bei Bränden freigesetzt. Die überwiegend freigesetzte Menge resultierte aus Übungen und Prüfungen.[3] Entsprechend den Regelungen des Montrealer Protokolls wurde die Produktion in den Industriestaaten schon zum 1. Januar 1994 eingestellt.[3] In Entwicklungsländern war die Produktion noch bis 2010 möglich.[3] In der EU wird der Umgang über eine EG-Verordnung zum Ozonabbau geregelt. Hier ist eine Einfuhr nur zu im Montrealer Protokoll festgelegten essentiellen Anwendungen erlaubt.[3] In Deutschland ist die Herstellung und die Verwendung als Löschmittel entsprechend der Chemikalien-Ozonschichtverordnung schon seit dem 1. Januar 1992 verboten.[3]