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Bundes-Klinik-Atlas

Open-Data-Portal über Krankenhäuser in Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Bundes-Klinik-Atlas ist ein im Mai 2024 vom deutschen Bundesgesundheitsministerium gestartetes Online-Angebot zum Vergleich von Krankenhäusern. Seit April 2026 wird der Bundes-Klinik-Atlas vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) betrieben. Nach Eingabe von Suchwörtern, etwa einer Diagnose oder einer bestimmten Operation, werden passende Krankenhäuser in der Nähe auf einer Karte angezeigt und in eine Rangfolge gebracht, die sich vor allem nach der Häufigkeit der Diagnose oder Operation richtet.

SprachenDeutsch
Onlineseit Mai 2024
Schnelle Fakten Sprachen, Gründer ...
Bundes-Klinik-Atlas
Open-Data-Portal
Sprachen Deutsch
Gründer Bundesministerium für Gesundheit
Betreiber Gemeinsamer Bundesausschuss
Online seit Mai 2024
(aktualisiert 31. Juli 2026)
https://bundes-klinik-atlas.de/
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Geschichte

Der Bundes-Klinik-Atlas wurde im Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (kurz Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen, welches am 22. März 2023 in Kraft trat[1] und auch vorschreibt, dass die Krankenhäuser die entsprechenden Informationen zusammenstellen und übermitteln müssen.

Die Webseite wurde vom BMG in Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus erstellt. Im Jahr 2024 bildete der BKA zunächst ab, wie oft in einem Krankenhaus der jeweiligen Behandlungsanlass (Diagnose oder Prozedur) vorkam, ob eine eventuelle Mindestmengenregelung erreicht wurde und wie viele Patienten jede Pflegekraft in dem Krankenhaus betreuen musste. Kleine „Tachometer“ zeigten an, ob ein Krankenhaus dabei über oder unter dem Durchschnitt lag (mehr gleichartige Behandlungsfälle sind besser, weniger Patienten pro Pflegekraft sind besser). Wählte man einen Eintrag an, wurden weitere Daten zum Krankenhaus angezeigt: welche Fachabteilungen es hatte, welche Notfall-Versorgungsstufe, und „ausgewählte Zertifikate“, d. h. solche, die zum Suchbegriff passten.

Im Herbst 2025 gab der Klinik-Atlas einen Überblick über 25 Eingriffe, die allerdings nicht die häufigsten Behandlungen waren, die Krankenhäuser durchführten.[2]

Im September 2025 wurde bekannt, dass die Projektgruppe zur Erarbeitung des Klinik-Atlas beim Bundesgesundheitsministerium rückwirkend zum Ende Juni 2025 aufgelöst worden war. Seit Juli 2025 ist dort seitdem eine Fachabteilung zuständig. Die Zukunft sei aber ungewiss, da die im selben Jahr neu ins Amt gekommene Bundesgesundheitsminiderin Nina Warken einen parallelen Betrieb des Klinik-Atlas neben dem Deutschen Krankenhausverzeichnis Medienberichten zufolge nicht befürworte. Klinikverbände sprachen sich gegen einen weiteren Betrieb der Website aus, während Verbraucherschützer und Sozialverbände darauf hinwiesen, dass Informationen über Kliniken und Behandlungsqualität nicht allein von den Klinikverbänden bereitgestellt werden sollten, sondern hierfür eine unabhängige Quelle „unverzichtbar“ sei.[2]

Übernahme durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 15. April 2026 ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Bundes-Klinik-Atlas zuständig.[3][4]

Zweck

Ärzte und Patienten sollen mit der Website leichter unter den für sie geeigneten Kliniken eine auswählen können. Den gleichen Zweck sollten schon die 2005 eingeführten[5] Qualitätsberichte der Krankenhäuser erfüllen, die zunächst alle zwei Jahre, seit 2013 jährlich erneuert werden und im PDF-Format auf den Webseiten der Kliniken und in weiteren Datenbanken bereitzustellen sind.[6] Da dieses System in der Praxis zu kompliziert war, versuchten Anbieter wie die Bertelsmann-Stiftung (Weisse Liste), die DKG (Deutsches Krankenhaus Verzeichnis)[7] und Was hab’ ich? (Gesund.bund.de) schon früher, sie für Patienten und Ärzte in Online-Suchmaschinen zu erschließen.

Rezeption

Der Sozialverband VdK Deutschland befürwortete den Atlas. Die „soliden und nachvollziehbaren Daten“ würden Patienten bei der Auswahl ihres Krankenhauses unterstützen.[8] Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Gemeinsame Bundesausschuss kritisierten den Gesetzesentwurf im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser. Die Qualitätsaussagen müssten belastbar sein, was bisher nicht der Fall sei, und in einem möglichen Rechtsstreit bestehen.[9] Die Bundesärztekammer befürchtete neue Bürokratie für die Krankenhäuser,[10] und die Stiftung Patientenschutz vermisste für Patienten wichtige Kriterien wie etwa die Wartezeiten.[11] Manfred Lucha, der Gesundheitsminister Baden-Württembergs, nannte den Atlas eine „substanzlose Hülle“, die nur den Druck auf die Krankenhäuser erhöhen werde.[12]

Einzelnachweise

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