Bundesgesetz über Velowege

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Das Bundesgesetz über Velowege, kurz Veloweggesetz (französisch Loi fédérale sur les voies cyclables, italienisch Legge federale sulle vie ciclabili), geht auf die Fassung vom 18. März 2022 zurück. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Bundesgesetz über Velowege
Kurztitel:Veloweggesetz
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Verkehrsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
705
Ursprüngliche Fassung vom:18. März 2022
Inkrafttreten am:1. Januar 2023 (AS 2022 790)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Am 23. September 2018 wurde der Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege von Volk und Ständen mit 73,6 Prozent angenommen. Die Velowege wurden damit in der Bundesverfassung verankert, und der Bund erhielt so die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen, und die Kantone konnten Massnahmen festlegen, um Gemeinden und Dritte zu unterstützen und zu koordinieren. Zur Umsetzung des Verfassungsartikels trat am 1. Januar 2023 das Veloweggesetz in Kraft.[1]

Die Kantone werden verpflichtet, Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in behördenverbindlichen Plänen festzulegen. Diese müssen innert fünf Jahren erstellt werden, das heisst bis Ende 2027. Die Kantone müssen die Pläne innert 20 Jahre umsetzen, das heisst bis Ende 2043.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

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