Burg Beyernaumburg
Burg in Allstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt, Deutschland
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Die Burg Beyernaumburg, auch Burg Beiernaumburg genannt, ist eine teilweise erhaltene denkmalgeschützte Höhenburg auf einer Bergzunge bei 270 m über NN hinter dem heutigen Schloss Beyernaumburg in der Ortschaft Beyernaumburg, ein Ortsteil der Stadt Allstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Im örtlichen Denkmalverzeichnis ist das Schloss unter der Erfassungsnummer 094 18550 als Baudenkmal verzeichnet.[1]
| Burg Beyernaumburg | ||
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Schloss Beyernaumburg | ||
| Alternativname(n) | Beiernaumburg | |
| Staat | Deutschland | |
| Ort | Beyernaumburg | |
| Entstehungszeit | 800 bis 900 | |
| Burgentyp | Höhenburg | |
| Erhaltungszustand | Bergfried, Mauerreste | |
| Ständische Stellung | Klerikale, Grafen | |
| Geographische Lage | 51° 29′ N, 11° 24′ O | |
| Höhenlage | 270 m ü. NN | |
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Geschichte
Die Burg wurde im 9. Jahrhundert als „castellum Nivanburg“ und 979 als „civitas et castellum Niwanburch“ erwähnt und war zunächst Reichsburg. Kaiser Heinrich V. gab sie am Anfang des 12. Jahrhunderts dem bayrischen Grafen Wichmann von Gleuß-Seeburg zu Lehen. Durch Schenkungen ging die Burg Ende des 12. Jahrhunderts an das Erzstift Magdeburg und kam später an die Herren von Querfurt. Von 1430 an gehörte die Burg den Asseburg bis zum Aussterben dieses Familienzweigs im Jahr 1628. Im 16. Jahrhundert wurde das Torhaus der Burg erbaut. Von 1628 bis 1945 gehörte die Burg den Freiherren von Bülow. Den Schlosspark ließ Friedrich von Bülow (1760–1831) anlegen. Ab 1815 diente die Burg nur noch als Rittergut. Victor von Bülow ließ die desolate und nicht mehr zeitgemäße Burg 1865 abreißen und durch ein Schloss im neugotischen Stil an gleicher Stelle ersetzen. Die Parkanlage wurde von Eduard Petzold geplant.
Der letzte Besitzer war Hans Freiherr von Bülow.[2] Aus seiner Ehe mit Lurlei von Reden gingen vier Töchter hervor. Hans von Bülow wurde 1945 während der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet und starb 1979 in Wendlinghausen. Von 1946 bis 2001 war das Schloss im Besitz der Gemeinde Beyernaumburg und wurde als Alten- und Pflegeheim genutzt. Seit 2001 befindet sich es in Privatbesitz.[3][4]
Zuflucht für die Templer
1308 wurde durch den Magdeburger Erzbischof Burchard III. der Befehl zur Festsetzung der Templer des Sprengels Halberstadt sowie weiterer Sprengel in der Harzregion erlassen. Der Halberstädter Bischof Albrecht I. von Anhalt galt als Unterstützer der Templer und stellte die kirchliche Macht in der Region dar, während der Erzbischof die politische Macht war. Die Templer der Harzregion zogen sich auf die Burg Beyernaumburg zurück und verschanzten sich dort. Erzbischof Burchard sah eine Chance, der Templer habhaft zu werden und ließ die Burg belagern. Dazu baute er zwei nahe gelegene Kirchen als Befestigungsanlagen für seine Truppen aus. Die Zweckentfremdung der beiden Gotteshäuser nahm der Halberstädter Bischof nicht ohne Gegenwehr hin. Auch war er nicht damit einverstanden, dass die beschlagnahmten Templergüter nicht an das Bistum Halberstadt herausgegeben wurden.
So kam es, dass der Bischof von Halberstadt den Erzbischof von Magdeburg mit dem Kirchenbann belegte, was bis dato ein einmaliger Vorgang war. Der Erzbischof hatte nicht mit so einem unnachgiebigen Vorgehen gerechnet. Daraufhin setzte er die Festsetzungsmaßnahmen aus und sicherte den Templern freien Abzug zu.[4]
Beschreibung
Das Schloss hatte ursprünglich zwei Bergfriede, von denen nur der 30 Meter hohe Bergfried auf einer Grundfläche von 8 × 8 m und einer Höhe von 30 m in der Vorburg erhalten ist. Das Bauwerk war eine ringförmige umbaute Kernburg mit einer westlich gelegenen Vorburg. Die Kernburg und die Vorburg waren durch einen Graben voneinander getrennt.[3]
Im Park befinden sich diverse Gräber derer von Bülow.
Siehe auch
Literatur

- Friedrich Stolberg: Befestigungsanlagen im und am Harz von der Frühgeschichte bis zur Neuzeit. Hildesheim 1983.
- Bayer-Naumburg. In: Alexander Duncker (Hrsg.): Die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der ritterschaftlichen Grundbesitzer in der preußischen Monarchie nebst den königlichen Familien-, Haus-, Fideicommiss- und Schattull-Gütern. Band 8. Duncker, Berlin 1865, Blatt 439 (zlb.de [Text zwei Seiten danach]).

