Christian von Kolb

Senatspräsident beim Reichsgericht From Wikipedia, the free encyclopedia

Karl Christian Kolb, ab 1908 Ritter von Kolb, (* 14. März 1848 in Ebermannstadt; † 5. April 1924 in Leipzig[1]) war ein deutscher Richter und Senatspräsident am Reichsgericht.

Leben

Der Sohn eines Baders ging in Bamberg in das Lyceum[2] und studierte ab 1867 Rechtswissenschaften in Würzburg.[3] 1872 war das Jahr seiner Vereidigung auf den bayrischen Landesherrn. 1879 erfolgte die Ernennung zum Amtsrichter. 1883 wurde er II. Staatsanwalt. 1888 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat. 1895 wurde er Staatsanwalt und 1895 kam er als Oberstaatsanwalt an das Oberlandesgericht. Er kam 1898 an das Reichsgericht. Als Reichsgerichtsrat war er im III. Strafsenat und VII. Zivilsenat tätig. 1909 wurde er Senatspräsident des I. Strafsenat. 1921 trat er in den Ruhestand.

Ehrungen

Werke

  • Ist zur Uebernahme von Hypothekforderungen im Subhastationsverfahren notarielle Beurkundung erforderlich?, Dr. J. A. Seuffert's Blätter für Rechtsanwendung, Band 62 (1897), S. 113, 129.

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 345.

Einzelnachweise

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