Destinatär
ein Begünstigter im Stiftungsrecht
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Der Begriff Destinatär (auch Begünstigter)[1] stammt aus dem Stiftungsrecht. Damit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck (potenziell) begünstigt werden, für die also die Möglichkeit besteht, Stiftungsmittel zu empfangen.
Der Begriff leitet sich von dem französischen Wort destinataire ab, dieses wiederum von frz. destiner (bestimmen) bzw. von lat. destinare (bestimmen, festsetzen, übermitteln, zuteilwerden lassen, geben).
Weblinks
Wiktionary: Destinatär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen