| Dienstgrad |
Abzeichen |
Voraussetzungen |
| Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau |
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Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt |
| Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann |
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5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung. |
| Brandmeister / Brandmeisterin |
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5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin. |
| Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister |
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8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin. |
| Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin |
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Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion. Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin. |
| Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister |
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin. |
| Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin |
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Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. |
| Brandinspektorin / Brandinspektor |
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin. |
| Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin |
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Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung. |
| Brandamtfrau / Brandamtmann |
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung. |
| Brandamtsrat / Brandamtsrätin |
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung. |
| Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat |
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Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. |
| Brandrat / Brandrätin |
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung. |
| Oberbrandrätin / Oberbrandrat |
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Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung. |