Diskussion:Stealthing

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Quellennutzung

Wenn Belege angegeben sind, dann muss der Artikeltext sich an der Quelle orientieren. Einfach freihändig selbst interpretieren geht nicht. Alternativ kann natürlich WP:NPOV-konform nach weiteren Belegen recherchiert und der Artikel nach Beleglage ausgebaut und ergänzt werden. Danke und Gruß --H7 (Diskussion) 23:05, 18. Mai 2017 (CEST)

Ich recherchiere dieses Mal nicht nach eigenen Quellen. Aber natürlich müssen wir i. Ü. unsere Quellen selbst interpretieren. Nichtsdestotrotz habe ich mir erlaubt, eine Interpretation der Quelle zu entfernen. -- Pemu (Diskussion) 00:18, 28. Mai 2017 (CEST)

Artikel ist nicht objektiv genug

Es geht mir vor allem um diese Passage:
"Stealthing wird als Trend beschrieben, der in zahlreichen Internetforen thematisiert und von Vertretern beider Geschlechter unterschiedlich aufgefasst wird. Während Männer in Foren das Abstreifen des Kondoms als ihr ‚gutes Recht‘ empfinden und darauf verweisen, „wenn eine Frau mit einem Mann schliefe, müsse sie das mit allen Konsequenzen tun“, sind zahlreiche Frauen davon überzeugt, diese Praxis missachte „nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern auch die sexuelle Autonomie der Opfer“. Auch Männer seien bei schwulem Sex unter den Opfern.[2]"

Das hat doch nichts mehr mit Objektivität zu tun! Hier wird der Eindruck erweckt, als würden alle Männer so denken. Und ausreichend belegt ist das Ganze auch nicht. Vielmehr gibt es vermutlich - auch hier fehlen mir die Quellen - eine kleine Gruppe von Männern, die das überhaupt macht, aber das Problem wird natürlich rege diskutiert und wird damit zu einem aufgebauschten Thema. Ich wette, die ein oder andere Feministin wird hier die Männer auch gern für ihre Zwecke pauschalisieren. --DerErbse (Diskussion) 00:24, 27. Mai 2017 (CEST)

Bei der verharmlosenden Darstellung diesen menschenverachtenden Themas würde ich sogar dagegenwetten. Ich hoffe aber, es ist jetzt auch noch zu DerErbsens Zufriedenheit. -- Pemu (Diskussion) 00:18, 28. Mai 2017 (CEST)
Wenn dir das Thema so auf dem Herzen liegt, dann recherchiere doch bessere und zuverlässigere Belege. Der Erstautor hat überhaupt keinen geeigneten Beleg geliefert bzw. halt nur aus der Boullevardpresse. --H7 (Diskussion) 11:10, 28. Mai 2017 (CEST)
Es gibt Menschen mit mehr und mit weniger Zeit für die Wikipedia. Ich mache grds. nur kleine Änderungen oder bennene hier oder da Probeleme. Jeder, wie er es eben kann. --DerErbse (Diskussion) 13:44, 28. Mai 2017 (CEST)
Ich schlage vor, den zweiten Absatz ganz zu löschen. Hier ohne weiteren Nachweis auf die Meinung in "Foren" zu verweisen ist nicht seriös. Mit der Aussage "in zahlreichen Foren wird thematisiert" könnte man jeden beliebigen Inhalt in Wikipedia aufnehmen. Auch der zitierte Originalartikel behauptet nur, dass das "Steahlthing"-Phänomen häufig sei ohne dabei Nachweise zu bringen.

Motive ?

Gebe zu, ich hörte bzw las heute zum erstem Mal den Begriff "Stealthing" in den Medien (und habe im Artikel zumindest die Wortherkunft aus dem Englischen angeführt). Irgendwie erscheint mir der Artikel noch recht unausgereift zu sein, mir ist klar, dass es sich wohl auch um eine Straftat handelt. Aber welcher Mann riskiert denn eine Schwangerschaft (Stichwort etwa Sorgerecht etc), wenn er sich und seinem Sexualpartner ein Recht mit allen Konsequenzen einfordert ?! Die bisherige Aussagen der Journalistin scheint mir doch eher als Klischee "schwanzgesteuert" zu dienen, aber evtl gibt es auch ähnliche Motive, wie bei Frauen, die etwa ohne des Wissens des Mannes die Pille absetzen ?!. Ergo evtl. Verlustangst ?! Auch erscheint mir der Artikel hauptsächlich aus einer (!) journalistischen Quelle zu stammen; gibt es dazu eigentlich keine wissenschaftlichere Literatur ?!--In dubio pro dubio (Diskussion) 01:32, 20. Dez. 2018 (CET)

PS: gerade den en.WP Artikel gelesen, da wird mir doch so manches etwas klarer, warum nicht hier ?!--In dubio pro dubio (Diskussion) 01:49, 20. Dez. 2018 (CET)

englischer Artikel

PS: gerade den en.WP Artikel gelesen, da wird mir doch so manches etwas klarer, warum nicht hier ?!--In dubio pro dubio (Diskussion) 01:49, 20. Dez. 2018 (CET) Gute Bemerkung, ich werde versuchen, diese Frage zu beantworten. Im englischen Artikel heißt es am Anfang: Non-consensual condom removal, or "stealthing", is the practice of a person removing a condom during sexual intercourse without consent, when their sex partner has only consented to condom-protected sex. Wichtig ist hier Link auf einen anderen Artikel, "Sexual consent". Diesen gibt es zwar im Deutschen auch, aber er bezieht sich nur Sex mit Kindern, im Deutschen heißt der Artikel deshalb Informed consent (Pädophilie), es wäre nützlich diesen Artikel zu erweitern. Informed consent, findet immer zwischen Sexpartnern statt und Stealthing ist eine Verletzung dieses Konsenses. Dafür müsste der "Informed consent" umbenannt werden, was ich sowieso nicht kann. Es wäre meines Erachtens sowieso nützlich, dafür einen Begriff aus dem deutschen Strafrecht zu nehmen, was wohl auch die Verständlichkeit des Artikels erhöhen würde. Ein guter Artikel über die Situation im deutschen Srafrecht (Link), leider ist der Artikel in Spiegel+, d.h. Nicht-AbonnentInnen können ihn (noch) nicht lesen. --Ai24 (Diskussion) 00:56, 18. Mär. 2023 (CET)

Ich würde die in dem Abschnitt zur Situation zum Recht Deutschlands zitierte Passage der BGH-Entscheidung so deuten, dass der Sex beim Stealthing "gegen den erkennbaren Willen" im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB geschieht. Eine rechtliche Einordnung ohne eine konkrete Rechtsordnung dürfte dagegen nicht sinnvoll sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 10:49, 18. Mär. 2023 (CET)
P. S.: Im Strafrecht Deutschlands wird zudem tatbestandsausschließendes Einverständnis von rechtfertigender Einwilligung unterschieden. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:04, 18. Mär. 2023 (CET)

Unwissenschaftlich

Der Begriff des Stealthing ist ein Beispiel für einen feministischen Kampfbegriff, der ein Randphänomen (Stealthing durch Männer) aufgreift, verallgemeinert und damit in seiner Bedeutung überhöht und gleichzeitig das wahre Problem (Stealthing durch Frauen) verschleiert und verschweigt. Der heimliche Bruch einer Verhütungsabrede, ist kein neues Phänomen und wird vor allem durch Frauen begangen (heimliches Absetzen der Pille). Eine ökonomische Analyse des deutschen Rechts zeigt, dass Männer keinerlei Anreize haben, eine solche Tat zu begehen. Für Frauen dagegen handelt es sich nahezu um eine rationale Handlung

1. Möglichkeit und Aufdeckungswahrscheinlichkeit

Männer haben eingeschränkte Möglichkeiten zur Begehung der Tat, da über die meisten Verhütungsmittel die Frau die volle Kontrolle hat. Versucht ein Mann ein Kondom zu sabotieren, ist die Aufdeckungswahrscheinlichkeit hoch. Die Frau kann bei Erkennen des Sachverhalts nicht nur Beweise sichern, sondern auch die Empfängnis nachträglich verhindern. Entscheidet die Frau das Kind auszutragen, ist die Vaterschaft heute einfach nachzuweisen und nicht bestreitbar.

Frauen können dagegen alle Verhütungsmittel außer dem Kondom einfach sabotieren, ohne dass die Tat für den Mann verhinderbar oder erkennbar wäre (z.B. Absetzen der Pille) und ohne dass der Mann Beweise sichern könnte. Der Mann hat zudem keine Möglichkeit, die Empfängnis nachträglich zu verhindern. In der Entscheidung, ob ein Kind ausgetragen wird oder nicht, hat er kein Mitspracherecht.

2. Anreiz

Männer haben abgesehen von der eingeschränkten Möglichkeit zur Begehung und einer hohen Aufdeckungswahrscheinlichkeit auch keinen rationalen Anreiz zur Begehung der Tat. Die Rechtsfolgen sind hart. Der Mann begeht eine Straftat und schuldet zivilrechtlich Schadensersatz. Vor Gericht und von Seiten der Gesellschaft kann ein männlicher Täter keine Milde erwarten. Entscheidet die Frau, das Kind auszutragen, schuldet der Täter nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Betreuungsunterhalt, etc. Das Kind wird aus Sicht der Frau als Schaden angesehen, d.h. sie wird finanziell insgesamt so gestellt, als wäre der Schaden nicht eingetreten (z.B. Schwangerschaftskosten, entgangener Gewinn, etc.).

Frauen dagegen, haben starke Anreize zur Begehung der Tat. Die Frau begeht zwar eine Straftat (s. z.B. AG Bielefeld, Entscheidung vom 05.02.2022, 10 Ls - 566 Js 962/21 - 476/21), allerdings ist die Verfolgungswahrscheinlichkeit gering. Die Beweisführung ist schwierig bis unmöglich. Gesellschaftlich hat die Frau, anders als der Mann keine Ächtung zu befürchten, da die Tat bei Frauen weitgehend als bloße Erfüllung eines Kinderwunsches verharmlost wird. Zivilrechtlich kann die Frau uneingeschränkt Unterhalt verlangen, selbst wenn erwiesen ist, dass sie das Kind gegen den Willen des Mannes und durch Begehung einer Straftat gezeugt hat. Der Mann kann zivilrechtlich keinen Schadensersatz verlangen. Für den Mann ist das Kind, anders als für die Frau, kein Schaden. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in der stark kritisierten Entscheidung zum sog. Pillenfall (BGH, Entscheidung vom 17.04.1986 - IX ZR 200/85) den ohne Zweifel gegebenen deliktischen Schadensersatzanspruch des Vaters normativ begrenzt, d.h. das gewünschte Ergebnis künstlich herbeigeführt. Auch öffentlich-rechtliche Ansprüche der Täterin als Mutter (z.B. Kindergeld etc.) werden durch die Begehung der Tat nicht berührt.

Das bedeutet, dass Frauen die Tat nicht nur praktisch sanktionslos begehen können, sondern für die Begehung der Tat auch finanziell belohnt werden. Es ist daher anzunehmen und entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Tat vornehmlich durch Frauen begangen wird. Ein Trend einer verstärkten Begehung durch Männer ist nicht nur nicht nachgewiesen, sondern aufgrund der Anreizsituation auch extrem unwahrscheinlich. --~2026-99575-2 (Diskussion) 20:19, 13. Feb. 2026 (CET)

WP:TF, WP:Q etc. lesen und beachten. — Chrisahn (Diskussion) 13:51, 15. Feb. 2026 (CET)

Ausweitung auf andere Verhütungsmittel

Die derzeitigen Ausführungen zur Erweiterung auf andere Verhütungsmittel als Kondome sind unbelegt und stellen offenbar eine WP:Theoriefindung dar. So fasste beispielsweise der Bundesgerichtshof folgenden Leitsatz: "Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr (sogenanntes „Stealthing“)." (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2022 – 3 StR 372/22) --Pistazienfresser (Diskussion) 14:15, 14. Feb. 2026 (CET)

Siehe auch: BayObLG, Beschluss vom 20.8.2021 – 206 StRR 87/21 -, BayernRecht. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:16, 14. Feb. 2026 (CET)
"»Stealthing« (von engl. stealth (Heimlichkeit)) bezeichnet eine sexuelle Praxis, bei der der Geschlechtsverkehr selbst zwar konsensual durchgeführt wird, jedoch keine Einigkeit zwischen den Beteiligten über die Verwendung eines Kondoms herrscht" (Anmerkung, Heger, Martin and Huthmann, Lukas. "Strafbarkeit des Stealthing: BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2022 – 3 StR 372/22, zur Veröffentlichung bestimmt" Juristische Rundschau, vol. 2023, no. 10, 2023, Seiten 509-513 (510). https://doi-org.wikipedialibrary.idm.oclc.org/10.1515/juru-2023-2060 --Pistazienfresser (Diskussion) 21:56, 14. Feb. 2026 (CET)
Siehe auch Bundesrechtsanwaltskammer: BGH zu Stealthing. Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich. 3. Februar 2023. --Pistazienfresser (Diskussion) 10:58, 15. Feb. 2026 (CET)
"»Stealthing« (abgeleitet vom englischen »stealth« = heimlich) bezeichnet die Handlung eines Sexualpartners, der während des Geschlechtsverkehrs, aus welchen Gründen auch immer, heimlich und ohne Einverständnis des anderen das Kondom abzieht und danach die Penetration fortsetzt." (Wißner, Andres. "»Stealthing«: ein besorgniserregender Trend?: Herausforderung für die Justiz – Ein Kommentar" Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, vol. 103, no. 4, 2020, pp. 315-330. https://doi-org.wikipedialibrary.idm.oclc.org/10.1515/mks-2020-2050 ) --Pistazienfresser (Diskussion) 13:45, 15. Feb. 2026 (CET)
In der Literatur ist Stealthing ganz klar als nicht-konsensuelle Kondomentfernung beschrieben, ja. Ich würde aber in der Einleitung aber ähnliche Taten erwähnen, die zwar nicht Stealthing darstellen, aber ähnliche rechtliche Fragen aufwerfen (z.B. Partnerin über eine nicht durchgeführte Vasektomie oder Geschlechtskrankheits-Test anlügen). --Paragem (Diskussion) 14:33, 16. Feb. 2026 (CET)
Ich würde dies nicht in freier Assoziation tun, sondern nur, wenn diese ggf. ähnlichen Fallgruppen auch im Zusammenhang mit Stealthing in der Fachliteratur diskutiert werden. Und im Moment ist vor Allem die Definition von Stealthing im weiteren Sinne im ersten Teil des Artikels gänzlich unbelegt. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:46, 16. Feb. 2026 (CET)
Also, vor oder nach meiner Änderung vor ein paar Minuten? --Paragem (Diskussion) 14:54, 16. Feb. 2026 (CET)
Deine kürzliche Änderung im ersten Teil des Artikels sehe ich als Verbesserung. Ähnliche Fälle würde ich aber dennoch nur dann im Artikel erwähnen, wenn dieser Vergleich auch in der Fachliteratur gezogen wird. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:01, 16. Feb. 2026 (CET)

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