Doktorbirett
von einigen katholischen Akademikern getragener Doktorhut
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Als Doktorbirett oder auch akademisches Birett wird ein von einigen katholischen Akademikern getragener Doktorhut in Form eines Biretts bezeichnet.
Vom Birett unterscheidet es sich durch die farbige Paspelierung und die farbige Quaste, gegenüber den außerhalb Deutschlands in vielen Ländern üblichen dreihornigen Biretten auch durch das vierte „Horn“.[1] Das akademische Birett darf nur getragen werden, wenn der Träger als Lizentiat bzw. Doktor auftritt – nämlich beim Lehren oder bei der Teilnahme an akademischen Feierlichkeiten[2], nicht jedoch als liturgisches Kleidungsstück beim Gottesdienst.
Gebrauch
Das Doktorbirett gilt in einigen Ländern als Erkennungszeichen von Absolventen von an kirchlichen Hochschulen angebotenen Wissenschaftsbereichen (u. a. Theologie, Philosophie, Kirchenrecht und Sozialwissenschaften). Das Doktorbirett zeichnet vor allem an römischen Päpstlichen Hochschulen Promovierte und Alumnen der Lizentiatsstudiengänge aus.
Das Recht zum Tragen des Doktorbiretts war im Codex Iuris Canonici festgehalten, der 1918 in Kraft trat. Dort hieß es im Canon 1378:
„Diejenigen, die ordnungsgemäß zu Doktoren promoviert wurden, haben das Recht, außerhalb liturgischer Handlungen, den Ring mit einem Stein und das Doktorbirett zu tragen, unter gebührender Beachtung der anderen Vorschriften der heiligen Canones, [und es wird festgelegt, dass] bei der Vergabe von Ämtern und Gütern, wenn alle anderen Faktoren nach dem Urteil des Ordinarius gleich sind, diejenigen, die einen [Doktorgrad] oder eine Lizenz erworben haben, bevorzugt werden sollen.“[3]
Das Commentarium Codicis Iuris Canonici führt in Kommentar 262 weiter aus, dass das Doktorbirett vier Hörner und eine die Fakultät kennzeichnende Farbe (s. hierzu den Abschnitt Aussehen) haben sollte.[4] Das vierte Horn ist außerhalb Deutschlands und einiger anderer Länder auch insbesondere deshalb eine Besonderheit, weil dort, anders als in Deutschland und einigen anderen Ländern, wo auch die klassischen Birette der Kleriker vier Hörner haben, die Birette der Kleriker nur drei Hörner haben.[5]
Lizentiaten tragen analog ein dreihörniges Birett.[6]
Das aktuelle, 1983 in Kraft getretene Kirchenrecht (CIC 1983) enthält keinerlei Bestimmungen zum Doktorbirett mehr.
Die heilige Teresa von Ávila wird in ihrer Funktion als Kirchenlehrerin zuweilen mit dem Doktorbirett dargestellt.[7] Im 19. Jahrhundert wurde an römischen nicht päpstlichen Hochschulen das Birett vergeben.[8] Auch hat mit Dawn Goldstein in jüngerer Vergangenheit eine Frau das Doktorbirett getragen.[9]
Da es sich beim Doktorbirett nicht um einen Bestandteil der liturgischen Kleidung handelt, wird es nur zum abito piano (bei Klerikern) bzw. dem Habit (bei Ordensleuten) und nur zu akademischen Anlässen getragen.[10]
Von Laien wird zum Doktorbirett ein einfacher akademischer Talar getragen, in Amerika evtl. auch jener, der dort üblich ist. Die Ärmelaufschläge und der Kragenaufschlag (heute oft nicht als Aufschlag ausgeführt) sind in der Farbe der Fakultät zu halten.[6]
Aussehen
Die heutige Form des Biretts als Kleidung von Klerikern – vierkantig aus Stoff mit eingelegten Pappstreifen, mit vier oder drei Hörnern oder bogenförmigen Aufsätzen, in Spanien ohne Aufsätze, in der Regel mittig oben mit einer Quaste – bildete sich um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert aus Vorgängertypen heraus.[11]
Die Grundfarbe des an den Alumnen übergebenen Doktorbiretts ist heute üblicherweise schwarz. Zusätzlich wird das Birett von einer Paspelierung und einer Quaste in den Farben der Fakultät geziert. Farbe der Fakultät können beispielsweise sein: Grün für Kanonisches Recht, Rot für Rechtswissenschaft, Weiß für Theologie, Gelb für Medizin und Blau für Geisteswissenschaften oder Philosophie.[12]
In der Literatur wird untenstehende Farbgebung als ein mögliches Beispiel für die Farbgebung beschrieben. Dieses dient jedoch nur als Anhalt; einzelne, vor allem außeramerikanische Universitäten weichen hiervon üblicherweise ab.
Sonderfälle
Historisch wichen die Birette der einzelnen Universitäten auch hinsichtlich der Farbgebung noch stärker ab als dies heute der Fall ist. So entstammt das schwarzseidene Birett, das heute noch aktuell ist, der Tradition der Römischen Päpstlichen Universitäten. Die Katholische Universität Amerikas verlieh Samtbiretts mit roter Paspelierung und Quaste an Doktoren der Theologie. Die Universität Malta verlieh in jüngerer Vergangenheit ein Doktorbirett aus schwarzer gewässerter Seide ohne Paspelierung und mit rot-weißer Quaste.[13] In Rom verleiht die Päpstliche Universität Gregoriana beispielsweise akademische Kleidung in drab (amerikanische Bezeichnung für die Farbe; ein hellbraunes Beige, die im Weltlichen für die BWL übliche Farbe) an Absolventen des Lizentiatsstudiengangs Leadership & Management. Die Päpstliche Universität Heiliger Thomas von Aquin (Angelicum), die von Dominikanern geführt wird, verlieh ursprünglich auf Grund der weißen Farbe des Dominikanerhabits nur in weiß gehaltene Birette, allerdings entwickelten sich in jüngerer Zeit auch dort eigenständige Farben für die klassischen schwarzen Doktorbirette.[6]
- Traditionelles Birett für Promovierte des Päpstlichen Angelicums. Ob die weißen Birette des Angelicums paspeliert waren/sind, ist unklar.
- Birett für Absolventen des Lizentiatsstudiengangs Leadership & Management an der Päpstlichen Universität Gregoriana
Spanien

Auch in Spanien sind Doktorbirette üblich, allerdings sehen sie dort anders aus.
Doktorring
Zusätzlich zum Birett wird von Alumnen päpstlicher Hochschulen (Lizentiat, Doktor) ein Ring mit einem Stein getragen. 1846 wurde festgelegt, dass der Ring am rechten Ringfinger getragen werden kann, wo auch Prälaten ihren Ring tragen.[14] Der Stein hat, wie auch die Paspelierungen und die Quaste des Biretts, die Farbe der jeweiligen Fakultät. Der Ring jeder päpstlichen Hochschule hat ein einzigartiges Design und kann von Lizentiaten und Doktoren gleichermaßen getragen werden.[6]
Literatur
- Andrea von Hülsen-Esch: Gelehrte im Bild: Repräsentation, Darstellung und Wahrnehmung einer sozialen Gruppe im Mittelalter. Vandenhoeck & Ruprecht, 2006
- Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus (1917), can. 1378, abrufbar unter: cdn.restorethe54.com (PDF abgerufen am 24. Juni 2026).
- Nikolaus Hilling: Welche geistliche Doktoren dürfen einen Ring und ein Doktorbirett tragen? In: Archiv für katholisches Kirchenrecht. Band 120, Ausgabe 2, 1940.