Drittes Energiepaket der EU

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Das Dritte Energiepaket der EU wurde 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen, um die Strom- und Gasmärkte in der EU weiter zu liberalisieren und die Verbraucherrechte zu stärken. Das dritte Energiepaket enthält zwei Richtlinien und drei Verordnungen.

Vorgeschichte

In den 1990er Jahren begann die EU, ihre Monopolmärkte für Strom und Gas schrittweise für den Wettbewerb zu öffnen.[1] Das erste Energiepaket aus dem Zeitraum von 1996 bis 1998 umfasste erste Maßnahmen zur Liberalisierung der nationalen Energiemärkte. Das zweite Energiepaket von 2003 gab Geschäfts- und Privatkunden die Möglichkeit, ihre Energieversorger aus einer größeren Menge von Anbietern zu wählen.

Drittes Energiepaket

Das dritte Energiepaket von 2009 enthielt eine Entflechtung durch die Trennung der Energieversorgung und -erzeugung vom Betrieb der Übertragungsnetze, zusätzliche Anforderungen für unabhängige Regulierungsstellen, die Konstituierung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER, europäische Netze für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber für Strom ENTSOE und Gas ENTSOG, sowie erweiterte Verbraucherrechte in Endkundenmärkten.[2]

Alle Richtlinien und Verordnungen des dritten Energiepakets wurden am 13. Juli 2009 ausgefertigt und am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Deutschland wurde die Richtlinie mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im August 2011 umgesetzt:

  • Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden[3]
  • Verordnung (EG) Nr. 714/2009 über Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel[4]
  • Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (auch Erdgaszugangsverordnung)[5]
  • Richtlinie 2009/72/EG über den Elektrizitätsbinnenmarkt[6]
  • Richtlinie 2009/73/EG über den Erdgasbinnenmarkt[7] (sogenannte Gasrichtlinie)

Das Ziel mindestens 80 % der Verbraucher bis zum Jahr 2020 mit intelligenten Stromzählern auszustatten, wurde nicht in vollem Umfang erreicht. Eine im Jahr 2022 veröffentlichte Studie zeigt signifikante Unterschiede der Implementierung intelligenter Messsysteme zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf.[8] Dabei haben einige EU-Staaten den angestrebten Schwellenwert von 80 % erreicht oder übertroffen, andere weisen noch erhebliche Defizite in der flächendeckenden Einführung aus.

Weitere Entwicklung

Das vierte Energiepaket „Saubere Energie für alle Europäer“ aus dem Jahr 2019 schuf neue Vorschriften hinsichtlich erneuerbarer Energiequellen, Anreize für die Verbraucher, Obergrenzen für Subventionen für Kraftwerke, sowie Notfallpläne für Stromversorgungskrisen. Die Zuständigkeiten der ACER im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurden erweitert.[1][9]

Das fünfte Energiepaket "Fit für 55", verabschiedet im Jahr 2024, schrieb das Jahr 2050 für das Erreichen der Klimaneutralität fest und erweiterte die Zielvorgaben für Gas und Wasserstoff. Der REPowerEU-Plan reagierte nach 2022 auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine mit den Forderungen, die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland einzustellen, die Energiequellen der EU zu diversifizieren, Energiesparmaßnahmen zu ergreifen und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen.[10] Bis 2030 sollen 45 % der europäischen Energie aus Ökoquellen stammen, die Energieeffizienz 13 % steigen. Wind- und Sonnenenergie sollen noch schneller wachsen, indem die Kapazität für Solarstrom bis 2030 verdoppelt wird.

Einzelnachweise

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