Eberhard Wilhelm von Hohnstedt

preußischer Landrat From Wikipedia, the free encyclopedia

Eberhard Wilhelm Freiherr von Hohnstedt (geb. im 17. oder 18. Jahrhundert; gest. nach 1759) war ein preußischer Landrat.

Wappen derer v. Hohnstedt in Siebmachers Wappenbuch (nachkoloriert).

Herkunft und Leben

Eberhard Wilhelm von Hohnstedt war Angehöriger des mansfeldischen Adelsgeschlechts Hohnstedt. Er war der Sohn von Quirin Baron von Hohnstedt, kurbrandenburgischer Generalmajor, und dessen Ehefrau Maria Magdalena, geb. von Streiff von Lauenstein. Im Zeitraum von 1732 bis 1759 amtierte er als erster Landrat im Landkreis Beeskow-Storkow. Ihm im Amt folgte Erdmann Gottlob von Löschebrand.

Persönliches

Eberhard Wilhelm von Hohnstedt war Besitzer des Guts Schwerin bei Storkow,[1][2] das er 1730 an Friedrich Wilhelm I. verkaufte und stattdessen das Gut Falkenberg bei Beeskow erwarb. Er war mit Charlotte Christine, geb. von Einbeck (teils auch von Eimbeck geschrieben), verheiratet. Sie war die Tochter der Hedwig von Hagen sonst Geist genannt und des Oberstwachtmeisters Balthasar Hempo von Eimbeck, wurde Witwe 1705 ihres ersten Ehemannes Adam Ernst I. von Rochow; in zweiter Ehe die eines Domherrn von Oppen.

Landrat von Hohnstedt war zeitweise zur Unterstützung seiner Ehefrau und ihres posthum geborenen Sohn Adam Ernst II. von Rochow Pächter von dessen Erbe, Schloss Stülpe und der 4000 ha-Herrschaft Stülpe.[3]

Literatur

Einzelnachweise

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