Edelmetallprüfer

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Der Edelmetallprüfer ist ein ehemaliger Ausbildungsberuf in Deutschland, der bis 2025 bestand.

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Edelmetallprüfer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Der Beruf existierte bereits vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes. Er wurde im Jahr 1937 anerkannt.[1] Diese Berufe gelten nach § 108 Abs. 1 BBiG als Ausbildungsberufe im Sinne des § 25 BBiG, bis eine reguläre Ausbildungsordnung geschaffen wird.

Arbeitsgebiet

Edelmetallprüfer untersuchen Legierungen, Lösungen und Aschen nach Edelmetallen. Sie bestimmen den Reinheitsgrad von Gold, Silber und Platin. Diese Arbeit ist in Materialprüfungsinstituten von Bedeutung, ebenso in Unternehmen der Edelmetallerzeugung und Scheideanstalten. Sie können aber auch in der Qualitätskontrolle bei Schmuckwarenherstellern beschäftigt sein.

Berufsschule

In Deutschland existiert für diesen Beruf eine Berufsschule, die Goldschmiedeschule mit Uhrmacherschule Pforzheim.[2] Für diesen Beruf existiert kein Rahmenlehrplan. Die Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, müssen daher mit den ausbildenden Betrieben abgestimmt werden.

Aufhebung

Die Ausbildungsvorschriften für den Beruf aus dem Jahr 1937 sind veraltet. Es fehlt eine Ausbildungsordnung mit detaillierten Inhalten sowie modernen Prüfungsanforderungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat daher im Jahr 2008 und 2009 diesen und weitere Berufe vor dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes untersucht.[3]

Der Beruf des Edelmetallprüfers wurde im August 2025 aufgehoben. Die Inhalte wurden in die Ausbildung zum Gold- und Silberschmied integriert.[4]

Einzelnachweise

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