Eduard Bötticher

deutscher Richter und Hochschullehrer From Wikipedia, the free encyclopedia

Eduard Bötticher (* 29. Dezember 1899 in Lauterbach (Hessen); † 31. März 1989 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Böttichers gleichnamiger Vater war Obermedizinalrat und Ehrenmitglied des Corps Starkenburgia. Die Familie hatte dem Großherzogtum Hessen viele Verwaltungsjuristen, Pfarrer, Ärzte und Forstleute gestellt, darunter Carl Heyer und Carl Heyer (Forstmann).[1]

Bötticher besuchte das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium.[1] Nach dem Abitur studierte er an der Hessischen Ludwigs-Universität Rechtswissenschaft. 1919 wurde er im Corps Starkenburgia aktiv.[2] Mit einer Doktorarbeit bei Leo Rosenberg wurde er im Juli 1925 zum Dr. iur. promoviert.[3] Im März 1929 habilitierte er sich für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht.[4] Am 1. April 1932 erhielt er das Extraordinariat, das er wider alle Gepflogenheiten schon als Assistent versehen hatte.[1] Er trat 1933 der SA und zum 1. Mai 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 4.033.210).[5] In der Zeit des Nationalsozialismus folgte er am 1. Oktober 1934 dem Ruf der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg auf ihren Lehrstuhl. Als Dekan der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hatte er die Handelshochschule Mannheim in die Heidelberger Universität zu überführen.[1] Am 1. September 1940 wechselte er an die Universität Hamburg.[6] Er rettete nach der Operation Gomorrha eigenhändig die juristische Bibliothek und verhinderte die Verlagerung der Fakultät. 1953/54 gehörte er als Rektor zu den Mitbegründern der evangelisch-theologischen Fakultät. Er engagierte sich für die Rehabilitierung der (schlagenden) Studentenverbindungen.[1] Von 1942 bis 1956 war er im Nebenamt Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht. Seit dem 26. März 1954 war er auch drei Jahre Richter am Verfassungsgericht Hamburg. 1969 emeritiert, zog er in ein Heidelberger Wohnstift der Augustinum-Gruppe. Auf den Hamburger Lehrstuhl folgte ihm Karl August Bettermann.[1]

Er war verheiratet und hatte drei Kinder.[1]

Ehrungen

Schriften (Auswahl)

  • Die Wandlung als Gestaltungsakt, Winter: Heidelberg 1938.
  • Besinnung auf das Gestaltungsrecht und das Gestaltungsklagerecht, Mohr: Tübingen 1963.
  • Kritische Beiträge zur Lehre von der materiellen Rechtskraft im Zivilprozess, Scientia Verlag: Aalen 1970 (Neudruck der Ausgabe Berlin 1930)
  • Gleichbehandlung und Waffengleichheit. Überlegungen zum Gleichheitssatz, Decker & Müller: Heidelberg 1979.
  • Leo Rosenberg (1879–1963). Jurist, in: Hans Georg Gundel, Peter Moraw, Volker Press (Hrsg.): Gießener Gelehrte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Bd. 2, 1982, S. 778–788. pdf (mit Porträt)

Literatur

Einzelnachweise

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