Eduard von Young

preußischer Landrat From Wikipedia, the free encyclopedia

Eduard Alexander von Young (* 13. September 1815 in Gumbinnen; † 16. Oktober 1886 in Berlin)[1] war ein preußischer Landrat.

Leben

Young[2] entstammte einer schottischen Adelsfamilie die am Ende des 17. Jahrhunderts in Brandenburg-Preußen Exil fand.[3] Die Vorfahren dienten dann im preußischen Staatsdienst[4] und konnten kleinen Grundbesitz in Ostpreußen nachweisen.[5] Der Vater Ferdinand von Young[6] ging als Capitän (Hauptmann) im damaligen 1. Infanterie-Regiment (1. Ostpreußisches) in Pension und starb als Major am 15. April 1829,[7] der Name der Mutter ist unbekannt. Eduard war der zweitgeborene Sohn und musste in der Gewährung der Offizierslaufbahn seines älteren Bruders auf ein eigenes Jurastudium verzichten. Young war zunächst Supernumerar[8] und folgend Kreissecretair,[9][10] auch unter Anton von Wegnern. Schon vor 1845 beklagte er publizistisch und ohne Genehmigung der Zensur[11] in der Öffentlichkeit die Landratswahl im Kreis Lyck.[12] Ende Mai 1845 erfolgte seine Versetzung als exordinairer Hilfsarbeiter bei der Preußischen Regierung in Gumbinnen.[13]

1848 wurde Young, er hatte beim Spaziergang mit seiner Ehefrau den bürgerlichen Vorgesetzten Braun nicht gegrüßt, wegen Beleidigung des besagten Regierungspräsidenten aktenkundig und überregional bekannt.[14]

Eduard von Young amtierte später selbst als Landrat[15] auftragsweise im Kreis Schlochau (1860), wechselte dann als Landrat in den Kreis Strasburg i. Westpr. (1861–1864), mit kurzfristiger Suspendierung, und wirkte schließlich als Landrat im Kreis Czarnikau (1864–1872).[16] Als Landrat erlangte er u. a. Bedeutung wegen Anregung zur Eindeutschung der Ortsnamen.[17]

Eduard von Young war verheiratet.[18] Vom Vater hatte er das Nebengut in Rogallicken im Kreis Lyck geerbt.

Publikation

  • Neun Actenstücke aus der fiscalischen Untersuchungssache wider den Kreis-Secretair v. Young zu Lyck wegen Beleidigung des Regierungs-Präsidenten Braun zu Gumbinnen. Druck E. J. Dalkowski, Theodor Theile, Königsberg 1845. (Digitalisat)
  • Mängel und Ueberstände im Preussischen Beamtenwesen. 1845.[19]
  • Die Lycker Landrathswahl aus dem Jahre 1842, und die Königl. Regierung zu Gumbinnen. Eine actenmäßige Darlegung. (Kommission) R. Horwitzky (Schwarzzenberger & Zimmermann), Frankfurt ª/O. 1846. (Digitalisat)

Literatur

  • Patrick Wagner: Bauern, Junker und Beamte. Lokale Herrschaft und Partizipation im Ostelbien des 19. Jahrhunderts. Vom Gutsbesitzer- zum Karrierelandrat. Eduard von Young. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-946-5, S. 205 ff.
  • Zeitschrift für Ostforschung (ZfO/JECES), 34. Jahrgang, Hrsg. Herder-Institut, Marburg/Lahn 1985, S. 465. ZDB
  • Rolf Engels: Die preussische Verwaltung von Kammer und Regierung Gumbinnen (1724-1870). Zugleich Diss. Phil. Fak. Univ. Bonn, In: Studien zur Geschichte Preussens, Band 20; Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-6326-8, S. 53.

Quellen

  • GStAPK, I. Ha, Rep. 77 (Ministerium des Innern), Tit. 323b-8, Nr. 4. Band 2.
  • GStAPK, I. Ha, Rep. 77, Tit. 691, Nr. 1. Band 2.

Einzelnachweise

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