Einsatzalarm
Notruf zur Alarmierung von Einsatzkräften
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Unter Einsatzalarm versteht man einen Alarm (Notruf), der Einsatzkräfte direkt alarmiert.
Das Alarmsignal des Einsatzalarms wird an die Einsatzkräfte als akustisches Signal (z. B. Sirene) oder auch über weitestgehend verzögerungsfreie Funkmeldesysteme an mitgeführte Funkmeldeempfänger übertragen.[1]
Die Auslösung eines Einsatzalarms kann zum Beispiel durch Drücken eines roten Druckknopfmelders direkt erfolgen. Ein Einsatzalarm kann auch durch die zugeordnete Leitstelle ausgelöst werden, die eingehende Alarme und Notrufe zunächst bewertet.[2]
Siehe auch
- Funkmeldeempfänger – Tragbarer Funkempfänger, der im Rahmen eines Funkdienstes zu Alarmierungszwecken sowie zur Nachrichtenübermittlung an Personen eingesetzt wird
- Gefahrenmeldeanlage – Gefahren für Sachwerte und Leben zuverlässig erkennen und melden
- Hausalarm – Akustische und optische Alarmsignale innerhalb eines Gebäudes
- Feueralarm – Eine Brandmeldeanlage, die zur Feuerwehr aufgeschaltet werden soll, hat die Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen zu erfüllen.