Elsbeth Günther-Geffers
deutsche Hellseherin, Medium und Parapsychologin
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Elsbeth Günther-Geffers (* 11. Juli 1871 als Elsbeth Helene Charlotte Geffers in Gumbinnen, Provinz Preußen; † 19. August 1959 in Treuenbrietzen) war eine deutsche Hellseherin, Medium und Parapsychologin. In den 1920er Jahren erlangte sie Bekanntheit durch ihre angeblichen übersinnlichen Fähigkeiten sowie durch ihre Beteiligung an kriminalistischen Ermittlungen. Überregionale Aufmerksamkeit erhielt sie insbesondere durch den sogenannten Insterburger Betrugsprozess von 1928, in dem sie vom Vorwurf des Betruges freigesprochen wurde.[1]

Leben
Elsbeth Helene Charlotte Geffers wurde am 11. Juli 1871 in Gumbinnen (Provinz Preußen) geboren. Später berichtete sie, bereits in ihrer Kindheit über hellseherische und präkognitive Fähigkeiten verfügt zu haben, mit denen sie verschiedene persönliche und familiäre Ereignisse vorausgesagt habe.
Im Jahr 1897 heiratete sie den Kaufmann Kurt Günther und nahm dessen Familiennamen an; aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.[2] Ab etwa 1912 begann sie, ihre Fähigkeiten im Rahmen von Beratungen einzusetzen. Zunächst betätigte sie sich als Handleserin und Hellseherin, später weitete sie ihre Tätigkeit auf telepathische Beratungen aus.
In den 1920er Jahren erlangte Günther-Geffers insbesondere in Ostpreußen größere Bekanntheit. Zeitgenössischen Berichten zufolge wurde sie bei der Suche nach Vermissten sowie im Zusammenhang mit Kriminalfällen konsultiert. Dabei soll sie Tatorte besucht und ihre Angaben teilweise in Trancezuständen gemacht haben.[1] Aufgrund dieser Aktivitäten wurde sie auch als „Hellseherin des Memellandes“ bezeichnet. Ihr Fall fiel in eine Phase, in der die Polizei in der Weimarer Republik, getrieben von einer schweren Kriminalitätskrise, eine bemerkenswerte Offenheit gegenüber sogenannten „Kriminaltelepathen“ und Medien zeigte, was zu heftigen Kontroversen zwischen Vertretern der Kriminalistik, der Justiz und der Parapsychologie führte.[3]
Ab 1922 vermarktete sich Günther-Geffers in Königsberg gezielt als „Detektivin mit besonderen Fähigkeiten“. Diese geschäftsmäßige Verknüpfung von okkulten Praktiken und privater Ermittlungsarbeit war in der krisengeschüttelten Frühphase der Weimarer Republik keine Seltenheit, bewegte sich jedoch in einer juristischen Grauzone zwischen erlaubter Dienstleistung und strafbarem Betrug.[4]
1927 wurde sie wegen des Verdachts des Betruges verhaftet, aber freigesprochen. Im darauffolgenden Jahr kam es erneut zu einem Prozess vor dem Landgericht Insterburg.[2] Die Anklage warf ihr vor, Klienten durch die Vorspiegelung hellseherischer und telepathischer Fähigkeiten getäuscht zu haben. Das Verfahren erregte großes öffentliches Interesse, wurde von einer umfangreichen Presseberichterstattung begleitet und entwickelte sich zu einer exemplarischen Debatte über die wissenschaftliche und juristische Legitimität von Hellsehern im Dienste der polizeilichen Ermittlungsarbeit.[3] Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen und der Feststellung einer Erfolgsquote von 50 Prozent stellten die Richter fest, dass Günther-Geffers’ okkulte Fähigkeiten weder zu beweisen noch zu widerlegen wären und sie wurde noch im selben Jahr freigesprochen.[2]
Im Jahr 1929 trat sie in dem deutschen Stummfilm Somnambul auf, in dem sie die Rolle einer Hellseherin übernahm. Allerdings wurde der Film zunächst verboten, da die Aufklärung eines Mordes durch eine Hellseherin das Ansehen der Kriminalpolizei beschädige. Daraufhin fielen die meisten ihrer Szenen dem Schnitt zum Opfer.[2]
Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ sie sich in Brandenburg nieder, wo sie sich nach eigenen Angaben vor allem der Geistheilung widmete. Sie starb am 19. August 1959 in Treuenbrietzen im damaligen Kreis Jüterbog, Bezirk Potsdam, DDR (heute Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg).[1]