Epagoge

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Die Epagoge (von altgriechisch ἐπαγωγή epagōgē „Herbeiführung“)[1] bezeichnet

  1. bei Aristoteles eine Induktion.
  2. in der Form von epagogisch ( griech. epagogos : eigentlich „herbeiführend“) in der Logik vom Einzelnen zum Allgemeinen führend
  3. als epagogischer Beweis bei Friedrich Kirchner[2] das Gegenteil der Apagoge. Darunter wird in der Logik ein Beweisverfahren verstanden, das die Wahrheit eines Satzes dadurch zeigt, dass das, was aus dem Satz folgt, wahr sei. Es wird also von den Folgen auf den Grund geschlossen. Da dieses Urteil auf Unsicherheit beruht, ist die Wahrheit des Urteils mit einer Wahrscheinlichkeit verbunden.

Geschichte

Die erste Definition liefert Aristoteles in der Topik: „Die Epagoge ist der Aufstieg vom Besonderen zum Allgemeinen.“ (105a, II, 11–14).[3] Folgendes Beispiel wird angeführt: „Wenn der beste Steuermann ist, wer seine Sache versteht, und Gleiches von dem Wagenlenker gilt, so ist auch der Beste überhaupt, wer seine jeweilige Sache versteht.“ (ebd. 105a, 14ff)

In neuerer Zeit hat Günther Buck den Begriff der Epagogé erneuert und in kritischer Auseinandersetzung mit Aristoteles, Husserl und Hegel für die Didaktik fruchtbar gemacht. Es geht nicht um einen Aufstieg zum Allgemeinen, sondern das vage Allgemeine ist immer schon antizipiert und angeschaut.[4] Buck schreibt: „Epagoge ist nichts anderes als die Explikation, die Ausarbeitung des in dem für uns Früheren steckenden an sich Früheren, des im Kennen des uns Bekannteren enthaltenen eigentlich Bekannten, das wir nur noch nicht ausdrücklich zur Kenntnis genommen haben.“[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

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