Europäische Arbeitsbehörde

EU-Agentur, die dafür sorgt, dass die grenzüberschreitenden Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften in der EU ordnungsgemäß angewendet werden. From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Europäische Arbeitsbehörde (englisch European Labour Authority, ELA) ist eine Agentur der Europäischen Union. Sie wurde 2019 als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde geschaffen und soll dafür sorgen, dass die Regelungen der Europäischen Union zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden.

Schnelle Fakten Europäische Arbeitsbehörde ELA, www.ela.europa.eu ...
Europäische Arbeitsbehörde
ELA
Logo
Logo der Europäischen Arbeitsbehörde
 
Bild
Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde
Englische Bezeichnung European Labour Authority
Französische Bezeichnung Autorité européenne du travail
Slowakische Bezeichnung Európsky orgán práce
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Bratislava, Slowakei Slowakei
Gründung 2019
www.ela.europa.eu
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Europäische Arbeitsbehörde (Europa)
Europäische Arbeitsbehörde (Europa)
Bratislava, Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde.

Aufgaben

Die Agentur hat folgende Aufgaben:[1]

  • Einzelpersonen und Arbeitgebern einen Zugang zu Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über relevante Dienstleister bieten,
  • die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Durchsetzung relevanter EU-Regelungen fördern, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen vor Ort,
  • bei Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarkts vermittelnd tätig werden und Lösungen erleichtern.

Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.[1]

Organisation

Vorgesehen ist, dass die Behörde sich aus rund 140 Mitarbeitern der Kommission sowie ein bis zwei Mitarbeitern pro EU-Mitgliedstaat zusammensetzt.[2][3] Die Steuerung übernimmt ein Verwaltungsrat aus je einem der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission. Das jährliche Budget beträgt in etwa 50 Millionen Euro.

Geschichte

Die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im September 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker angekündigt und nach Konsultationen fasste die Kommission am 13. März 2018 einen Legislativvorschlag.[1] Mit Verordnung (EU) 2019/1149 wurde sie errichtet.[4] Die ELA ist Teil der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), die auf dem Sozialgipfel im November 2017 durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.[2]

Am 17. Oktober 2019 nahm die Europäische Arbeitsbehörde offiziell ihre Tätigkeit auf.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

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