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Exit (Schweiz)

zwei Schweizer Vereine, die sich der Sterbehilfe widmen From Wikipedia, the free encyclopedia

Unter dem Namen EXIT bestehen zwei voneinander unabhängige Schweizer Vereine, die sich für die Sterbehilfe einsetzen und Freitodbegleitungen anbieten: EXIT (Deutsche Schweiz) in der Deutschschweiz und der italienischen Schweiz sowie EXIT A.D.M.D. in der französischen Schweiz (Romandie). Die Infobox bezieht sich auf EXIT (Deutsche Schweiz).

RechtsformVerein
Gründung3. April 1982
ZweckSelbstbestimmung im Leben und im Sterben
Schnelle Fakten EXIT (Deutsche Schweiz), Rechtsform ...
EXIT (Deutsche Schweiz)
(EXIT)
Logo
Rechtsform Verein
Gründung 3. April 1982
Sitz Zürich
Zweck Selbstbestimmung im Leben und im Sterben
Präsidentin Regine Schluckebier[1]
Beschäftigte 32 Vollzeitstellen, verteilt auf 42 Personen, zusätzlich 59 ausgebildete Begleitpersonen (2025)[2]
Mitglieder 195'836 (Stand: 31. Dezember 2025)[3]
Website www.exit.ch
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Geschichte

EXIT (Deutsche Schweiz)

Die pensionierte Berner Lehrerin Hedwig Zürcher entwickelte 1980 die Idee zur Gründung von EXIT (Deutsche Schweiz). Der Zürcher Rechtsanwalt Walter Baechi unterstützte ihr Vorhaben. Am 3. April 1982 wurde EXIT (Deutsche Schweiz) gegründet. Baechi wurde zum ersten Präsidenten gewählt.[4]

EXIT A.D.M.D. (Romandie)

Der eigenständige Westschweizer Verein EXIT A.D.M.D. (Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité) («Vereinigung für das Recht auf Sterben in Würde») wurde am 23. Januar 1982 in Genf gegründet. An der Gründungsversammlung nahmen 20 Personen teil.[5]

Mitgliedschaft und Mitgliederzahlen

Mitglied von EXIT (Deutsche Schweiz) können volljährige Personen werden, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.[6] Der Verein zählte Ende 2025 insgesamt 195'836 Mitglieder.[3] Nach eigenen Angaben verwaltet er rund 97'000 aktive Patientenverfügungen.[2]

EXIT A.D.M.D. in der Romandie hatte im Jahr 2020 rund 30'000 Mitglieder.[7]

Tätigkeit von EXIT (Deutsche Schweiz)

Zu den Tätigkeitsbereichen von EXIT (Deutsche Schweiz) gehören Patientenverfügungen, Beratungen bei Krankheit oder Altersbeschwerden, Suizidprävention und Freitodbegleitungen.[2]

Freitodbegleitung

EXIT (Deutsche Schweiz) bietet Freitodbegleitungen ausschliesslich für Vereinsmitglieder an.[8]

Der Verein nennt fünf Voraussetzungen, die sich nach seiner Darstellung aus Gesetz und Rechtsprechung ergeben: Die sterbewillige Person muss hinsichtlich ihres Suizidentscheids urteilsfähig sein (Urteilsfähigkeit). Sie muss ihren Entscheid wohlüberlegt, in Kenntnis möglicher Alternativen und nicht im Affekt treffen (Wohlerwogenheit). Ihr Sterbewunsch muss dauerhaft bestehen (Konstanz) und frei von der Einflussnahme Dritter sein (Autonomie). Die zum Tod führende Handlung muss die Person selbst ausführen (Tatherrschaft).[8]

Zusätzlich setzt der Verein eine zum Tod führende Erkrankung, subjektiv unerträgliche Beschwerden, eine unzumutbare Behinderung oder Leiden im und am Alter voraus. Dabei sollen auch psychosoziale Aspekte berücksichtigt werden.[8]

Für die Freitodbegleitung standen dem Verein 2025 insgesamt 59 ausgebildete Begleitpersonen zur Verfügung.[2] Die Begleitpersonen absolvieren eine einjährige interne Ausbildung und nehmen anschliessend regelmässig an Weiterbildungen teil. Viele stammen aus medizinischen oder sozialen Berufen. Zu den Auswahlkriterien zählen nach Angaben des Vereins Lebenserfahrung, Menschenkenntnis sowie soziale und fachliche Kompetenzen.[9]

Die sterbewillige Person entscheidet, ob und wann sie eine Freitodbegleitung in Anspruch nimmt.[9] Voraussetzung für deren Durchführung ist, dass die erforderlichen Abklärungen erfolgt sind. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein aktuelles ärztliches Diagnoseschreiben, eine ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit und ein ärztliches Rezept für das Sterbemittel.[8]

EXIT (Deutsche Schweiz) erhält nach eigenen Angaben jährlich rund 3500 Anfragen zu Freitodbegleitungen.[2] Im Jahr 2025 wurden bei 1783 Personen vertiefte Abklärungen für eine Freitodbegleitung vorgenommen; 1421 Freitodbegleitungen wurden durchgeführt.[3]

Politische Forderungen

2017 forderte EXIT (Deutsche Schweiz) eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe.[10] An der Generalversammlung 2019 beschloss der Verein, sein Engagement für einen erleichterten Zugang betagter Menschen zum Sterbemittel zu verstärken.[11]

An der Fachtagung «Zukunft Freitodbegleitung Schweiz» vom 26. Oktober 2024 stellte der Verein fünf Forderungen zur Weiterentwicklung der Suizidhilfe vor.[12] Er sprach sich gegen eine Spezialgesetzgebung zum assistierten Suizid und für eine rechtliche Sonderkategorie zur Vereinfachung der behördlichen Untersuchungen nach einem assistierten Suizid aus. Ausserdem forderte er, forensische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Prüfung der Urteilsfähigkeit bei Demenz und psychischen Erkrankungen zuzulassen. Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften sollten ausdrücklich auf das Vorgehen beim assistierten Suizid in Zusammenarbeit mit Sterbehilfeorganisationen eingehen. Als fünften Punkt verlangte der Verein, assistierte Suizide schweizweit in allen Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern zuzulassen.[13]

Siehe auch

Einzelnachweise

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