Fahne und Wappen des Kantons Tessin
Hoheitszeichen des Schweizer Kantons Tessin
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Das Wappen und die Fahne des Schweizer Kantons Tessin zeigen die Farben Rot (heraldisch rechts) und Blau (heraldisch links). Dabei ist das Wappen gespalten, die Farben stehen also senkrecht nebeneinander; in der Fahne dagegen sind sie waagrecht angeordnet, mit Rot oben.
Am 23. Mai 1803 setzte der Tessiner Grosse Rat eine Kommission ein mit dem Auftrag, dem Kanton eigene Farben zu geben, und legte sie mit Dekret vom 26. Mai 1803 fest: «Die Farben des Kantons Tessin sind Rot und Blau». Schon dieses – bis heute älteste in Kraft stehende Tessiner Gesetz – unterschied zwischen Wappen und Fahne: Im Schild stehen die Farben senkrecht nebeneinander (gespalten), Rot heraldisch rechts; in der Militärfahne und im länglichen Banner dagegen waagrecht übereinander (geteilt), Rot oben. In der Praxis wurde diese Anordnung jedoch uneinheitlich gehandhabt. Der Grosse Rat erliess deshalb am 20. September 1922 ein Dekret betreffend «Farben und Siegel des Kantons»; weil dieses aber unklar abgefasst war, blieb die Handhabung weiterhin uneinheitlich. Erst der Staatsrat schuf mit Beschluss vom 6. Oktober 1930 Klarheit, indem er die Gestaltung der quadratischen und der längsrechteckigen Fahne sowie der Armbinde und der Kokarde verbindlich festlegte.
Das Wappen des Kantons Tessin ist identisch mit dem Wappen der Gemeinde Gersau, die es schon seit dem 17. Jahrhundert benutzt.[1]
Blasonierung
Die Blasonierung des Wappens des Kantons Tessin lautet: Gespalten von Rot und von Blau.[2]
Das Wappen ist eigentlich heraldisch falsch, da es mit den zwei aufeinandertreffenden Farben gegen die heraldische Farbregel verstösst.
Literatur
- Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. 3. Auflage. Bühler-Verlag, Lengnau 1991, ISBN 3-9520071-1-0.