Fahrerlaubnisbehörde
Verwaltungsbehörde in Deutschland
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Die Fahrerlaubnisbehörde (oft Führerscheinstelle genannt) ist in Deutschland eine Verwaltungsbehörde, die für alle Angelegenheiten rund um die Erteilung, Erweiterung, Entziehung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen einschließlich der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse zuständig ist.
Aufgaben und Rechtsgrundlage
Sie prüft die Voraussetzungen für den Führerschein, ordnet gegebenenfalls medizinische Gutachten an und stellt Führerscheindokumente aus, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit der Behörde, meist als unselbstständiger Teil der allgemeinen Verwaltung auf der Ebene der Landkreise oder kreisfreien Städte angesiedelt, sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde richtet sich nach § 73 Abs. 2 Satz 1 FeV, wonach es bei mehreren Wohnungen auf den Hauptwohnsitz ankommt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhält von den Fahrerlaubnisbehörden die notwendigen Daten für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER), das alle in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheine registriert. Für das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erhält das KBA die Daten zu Fahrerqualifizierungsnachweisen (FQN) durch die Fahrerlaubnisbehörden.[1]
Weblinks
- Kraftfahrt-Bundesamt (Hrsg.): Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden. Stand: Januar 2026. (PDF; 574 KB)
- Murat Kilinc: Führerscheinstelle: Aufgaben und Kontaktinformationen. In: Mobilitätsmagazin von Bussgeldkatalog.org.