Feuerwehraufzug

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Feuerwehraufzüge sind besonders abgesicherte Aufzugsanlagen, die in Hochhäusern im Brandfall der Feuerwehr ein Erreichen des Brandortes erleichtern und damit wirksame Löschmaßnahmen beschleunigen. Sie dienen der Menschenrettung und dem Geräte- und Materialtransport für die Feuerwehr.[1]

Beschrifteter Feuerwehraufzug, links ist eine Leiter montiert, in der Ecke hinten links ist eine Deckenluke zu erkennen.

Reguläre Aufzüge sollen im Brandfall nicht benutzt werden, da beispielsweise ihre Energieversorgung nicht gesichert ist und ein weiterer Betrieb unmöglich sein kann. Sie werden daher meist mit einer statischen Brandfallsteuerung ausgestattet, die bei Brandalarm den Aufzug in einem gesicherten Geschoss (meist Erdgeschoss) halten lässt und anschließend stilllegt. Bei einer dynamischen Brandfallsteuerung kann eine Variierung der Haltestelle je nach detektiertem Brandort erfolgen. Feuerwehraufzüge werden daher baulich, technisch und organisatorisch abgesichert. Der Feuerwehrbetrieb kann durch die Feuerwehr aktiviert werden.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Kennzeichnung eines Feuerwehraufzugs gemäß ISO 7010

Erfordernis von Feuerwehraufzügen

Die Notwendigkeit eines Feuerwehraufzuges wurde über die Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR) eingeführt. Diese wurde von den Bundesländern entweder direkt übernommen oder mit länderspezifischen Anpassungen z. B. als Teil von Sonderbauverordnungen geregelt. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht, da das Bauordnungsrecht Ländersache ist.

Die Muster-Hochhausrichtlinie fordert Feuerwehraufzüge ab einer Gebäudehöhe von 22 m (Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist). Grundlegende Anforderungen an dier Errichtung von Feuerwehraufzüge werden in EN 81-72 und für Altanlagen in der bis 2011 gültigen TRA 200 geregelt.

Anforderungen

Wesentliche Anforderungen an Feuerwehraufzüge sind etwa ein eigenständiger Fahrschacht und keine gemeinsame Nutzung des Schachtes mit weiteren Anlagen. In jedem Geschoss ist ein Vorraum zu schaffen, welcher mit dem Schacht rauchfrei zu halten ist (z. B. mit einer ortsfesten Druckbelüftung). Ebenso benötigt ein Feuerwehraufzug eine Sicherheitsstromversorgung, damit ein ausreichend langer Betrieb im Brandfall gewährleistet ist. Zudem ist zwischen Fahrkorb und der Zugangsebene der Feuerwehr eine Gegensprechanlage vorzusehen. Es sind Einrichtungen zur Fremd- und Selbstrettung von Einsatzkräften aus dem Fahrkorb zu installieren (z. B. durchgehende Schachtleiter, Fenster in den Schachttüren).[1]

Wartung und Prüfung von Feuerwehraufzügen

Für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Feuerwehraufzügen gab es vor 2015 nur in wenigen deutschen Großstädten (z. B. Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg) spezifische, nur teilweise deckungsgleiche Vorgaben der lokalen Feuerwehren.

Mit Inkrafttreten der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1. Juni 2015 wurde die Prüfung von Aufzugsanlagen (inklusive Feuerwehraufzügen) durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) erstmals und grundsätzlich geregelt. Die Prüfung ist nach Anlage 2 BetrSichV vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend nach längstens zwei Jahren (Hauptprüfung) und mittig zwischen zwei Wiederholungsprüfungen als Zwischenprüfung durchzuführen.

Insbesondere ist bei der Prüfung nicht nur die Aufzugsanlage für sich zu prüfen, sondern auch das Zusammenspiel aller für den sicherheitstechnischen Betrieb der Aufzugsanlage zugehörigen anderen erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen:

„Zur Prüfung gehören auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich sind, wie Überdrucklüftungsanlage oder Notstromversorgung von Feuerwehraufzügen. Bei den Prüfungen nach diesem Abschnitt sollen gleichwertige Ergebnisse von Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder berücksichtigt werden.“

Betriebssicherheitsverordnung 2015, Anlage 2, Abschnitt 2, Punkt 1

Hierfür wurde im Verein Deutscher Ingenieure die Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 für die „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge“ erarbeitet. Die Richtlinie enthält als wichtigstes Element Checklisten für die Prüfung von Feuerwehraufzügen. Neben einer Ordnungsprüfung findet eine detaillierte technische Prüfung der baulichen, aufzugsseitigen, steuerungs- und kommunikationstechnischen Anforderungen und der Kennzeichnung des Aufzugs statt. Da die Prüfung auch das Verhalten des Feuerwehraufzugs bei Stromausfall betrifft, ist im Rahmen des Prüfablaufs eine Stromabschaltung des Aufzuges erforderlich. Eine solche Abschaltung kann in bestimmten Gebäuden, insbesondere Krankenhäusern, mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden sein. Die Checklisten für die Prüfung wurden daher so strukturiert, dass möglichst nur eine Abschaltung erforderlich ist. Weiterhin sind Prüfpunkte nach Möglichkeit nach räumlicher Nähe angeordnet, sodass Wegezeiten im Rahmen der Prüfung minimiert werden.

Regionale Besonderheiten

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es baurechtliche Erleichterungen in der Sonderbauverordnung, so dass dann ein Feuerwehraufzug erst ab 30 m gefordert wird. In diesen Regelungen werden auch zusätzlich eine durchgehende Schachtleiter im Aufzugschacht und ein Sichtfenster in den Fahrschachttüren gefordert.

Düsseldorf

Wie ein Feuerwehraufzug im Detail auszuführen ist und warum Vorgaben der DIN EN 81/72 zum Teil für Feuerwehrleute gefährlich werden könnten und wie ein Feuerwehraufzugbetrieb trotz fehlender konkreter Vorgaben von Bund und Ländern zu prüfen ist, hat die Feuerwehr Düsseldorf im Detail geregelt.

Die Ausführungskriterien für den Bau und Betrieb von Feuerwehraufzügen im Stadtgebiet Düsseldorf spiegeln die Erfahrung aus mehr als 25 Jahren Betrieb von Feuerwehraufzügen wider und werden vielfach im Bundesgebiet eingesetzt. Allein in Düsseldorf sind schon mehr als 105 Anlagen in Betrieb; Tendenz 120 Aufschaltungen in weniger als drei Jahren.

Einzelnachweise

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