Feuerwehrgesetz (Österreich)

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Die Feuerwehrgesetze fallen in Österreich wie das gesamte Feuerwehrwesen in die Kompetenz der Länder. Damit fällt auch die entsprechende Gesetzgebung in diese Gesetzgebungsebene.

Je nach Land ist der Umfang der Gesetze verschieden. Während in einigen Ländern das Gesetz nur die Feuerwehren selbst betrifft, ist in anderen Ländern auch der Vorbeugende Brandschutz und die Mithilfe der Allgemeinheit darin geregelt.

In allen Feuerwehrgesetzen werden die Organisationsformen der Feuerwehren im jeweiligen Land grundsätzlich festgelegt. Aus diesen Gesetzen können in der Folge Verordnungen ebenso vom Land oder einzelner Gemeinden resultieren, die die Allgemeinheit betreffen. Dies sind vor allem Vorschriften, die den Vorbeugenden Brandschutz betreffen, vor allem wie die Feuerbeschau durchzuführen ist. Nicht betroffen ist der Brandschutz auf dem baulichen Sektor oder im gewerblichen Bereich. Ebenso nicht enthalten sind Vorschriften für den Katastrophenfall. Diese sind in separaten Katastrophenschutzgesetzen geregelt.

Vorschriften, die aus dem jeweiligen Gesetzen resultieren, die nur die Feuerwehren selbst betreffen, werden von den jeweiligen Landesfeuerwehrverbänden beschlossen.

Übersicht über die Feuerwehrgesetze in den einzelnen Bundesländern

Weitere Informationen Bundesland, Gesetz ...
BundeslandGesetzBetrifft
Burgenland Burgenland Bgld. Feuerwehrgesetz vom 26. Mai 1994[1] Gesamte Bevölkerung
Karnten Kärnten Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWGb) vom Jänner 2022[2] Feuerwehrwesen
Niederosterreich Niederösterreich NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG) von 2015[3] Gesamte Bevölkerung
Oberosterreich Oberösterreich Oberösterreichisches Feuerwehrgesetz 2015 - (Oö. FWG 2015)[4] Feuerwehrwesen
Salzburg Salzburg Salzburger Feuerwehrgesetz LgBl 59/1978[5] Feuerwehrwesen
Steiermark Steiermark Steiermärkisches Feuerwehrgesetz – StFWG (13. Dezember 2011)[6] Feuerwehrwesen
Tirol Tirol Landes-Feuerwehrgesetz vom 2. Oktober 2001[7] Feuerwehrwesen
Vorarlberg Vorarlberg Feuerpolizeiordnung von 1949[8] Gesamte Bevölkerung
Wien Wien Wiener Feuerwehrgesetz B420-000 vom 17. Mai 1957[9] Feuerwehrwesen
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Geschichte

Vorgänger der Feuerwehrgesetze waren schon Feuerlöschordnungen in einer Zeit, in der von organisierten Feuerwehren keine Rede war. Die ältesten bisher bekannten Feuerlöschordnungen stammen von 1221 aus Wien sowie von 1222 aus Enns.

Im Jahr 1722 erließ Kaiser Karl VI. die Löschordnung für das Herzogtum Steiermark und die innerösterreichischen Lande. Während die Theresianische Feuerordnung sich wieder hauptsächlich auf Wien bezog, gab ihr Sohn Joseph II. 1782 die Josephinische Feuerordnung für die Landstädte und für das offene Land in Niederösterreich heraus:

Diese Verordnung wurde in der Folge zwischen 1785 und 1797 für alle Kronländer gültig. In dieser jährlich mehrmals verlesenen Feuerordnung wurde vor allem auf die Feuerbeschau Wert gelegt. Aber auch Löschhinweise, sowie die Möglichkeit Löschgeräte vorschreiben zu können, sind in der Verordnung enthalten.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden im Zuge der Österreichischen Feuerwehrtage für alle Kronländer Cisleithaniens Feuerpolizei-Ordnungen. Allerdings dauerte dies eine ganze Weile:

  • 1. Juni 1870 im Erzherzogtum Niederösterreich
  • 16. Dezember 1872 in der Markgrafschaft Mähren
  • 2. Februar 1873 im Herzogtum Ober- und Niederschlesien
  • 7. Februar 1873 im Erzherzogtum Oberösterreich
  • 25. Mai 1876 im Herzogtum Böhmen
  • 10. November 1880 im Herzogtum Salzburg
  • 13. April 1881 im österreichisch-illyrischen Küstenland
  • 15. September 1881 im Herzogtum Krain
  • 28. November 1881 in der gefürsteten Grafschaft Tirol
  • 23. Juni 1886 im Herzogtum Steiermark
  • 18. Februar 1888 im Land Vorarlberg
  • 10. Februar 1901 im Herzogtum Galizien
  • 20. März 1901 im Herzogtum Kärnten

Literatur

Einzelnachweise

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