Fischer StGB
Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch
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Der Fischer StGB (offiziell Thomas Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen) ist ein wichtiger Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch und gilt als Standardwerk.
Der Kommentar wurde 1933 von Otto Schwarz im Verlag Otto Liebmann begründet und erscheint seit der zweiten Auflage im Verlag C.H.Beck in der Reihe Beck’sche Kurzkommentare (Band 10). Der Kommentar wurde später von Eduard Dreher, danach von Herbert Tröndle herausgegeben. Aktueller Herausgeber und seit der 50. Auflage Namensgeber ist der Bundesrichter a. D. Thomas Fischer. Der Kommentar erscheint i. d. R. jährlich. Die 72. Auflage 2025 und 73. Auflage 2026 wurde neben Fischer selbst von den Richtern am Bundesgerichtshof Stephan Anstötz und Hans-Joachim Lutz bearbeitet.[1] Ab der 74. Auflage 2027 werden diese das Werk ohne Fischer weiterführen.
Neben dem Strafgesetzbuch umfasst der Kommentar außerdem noch strafrechtliche Nebengesetze wie u. a. das EGStGB und JGG sowie die Strafvorschriften aus mehreren anderen Gesetzen, u. a. aus dem BtMG, KCanG, WaffG und der AO, kommentiert wird jedoch nur das Strafgesetzbuch. Zitiert wird der Fischer StGB üblicherweise wie folgt:
Fischer StGB § Paragraphennummer Rn. Zahl der Randnummer, also bspw. Fischer StGB § 263 Rn. 54
Weblink
Literatur
- Thomas Fischer, Stephan Anstötz, Hans-Joachim Lutz: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen. C.H. Beck, 72. Auflage, München 2025, ISBN 978-3-406-82044-1