Flaggleutnant
ehemaliger Dienstposten der Marine mit der Funktion eines Adjutanten eines Geschwaderchefs
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Der Flaggleutnant war ein Dienstposten der Marine. Außerhalb der Marine wird diese Funktion als Aide-de-camp bezeichnet.
Aufgaben
Der Flaggleutnant hatte die Funktion eines Adjutanten eines Geschwaderchefs.[1] Er hatte den Rang eines Leutnants zur See, Oberleutnants zur See oder eines Kapitänleutnants. Der Flaggleutnant war stets auf dem Flaggschiff stationiert.
Literatur
- Flaggleutnant. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 6: Erdeessen–Franzén. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1906, S. 654 (Digitalisat. zeno.org).