Friedrich Croissant

deutscher Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Friedrich Croissant (* 29. März 1826 in Edenkoben; † 15. Dezember 1898 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Jurist und Mitglied der Bayerischen Ständeversammlung.

Leben

Friedrich Croissant war der Sohn eines Bäckers und besuchte die Realschule in Edenkoben[1], machte das Abitur am Gymnasium Speyer und absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das er 1852 mit der Note I an der Universität Speyer abschloss. Im Dezember 1853 wurde er Ergänzungsrichter am Friedensgericht in Landau in der Pfalz, Juli 1854 Richter am Bezirksgericht Landau und Dezember 1856 Gerichtsassessor am Bezirksgericht Frankenthal. 1858 wechselte er als Landrichter nach Rodenhausen, bevor er 1863 als Richter zum Bezirksgericht Frankenthal zurückkehrte. Croissant betätigte sich politisch, wurde Mitglied der Deutschen Fortschrittspartei und erhielt am 10. Dezember 1867 ein Mandat für die Abgeordnetenkammer, die neben der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns das Parlament bildete. Er wurde im Wahlbezirk Speyer-Frankenthal[2] gewählt und hatte einen Sitz im Ausschuss zur Beratung der Militärstrafgesetze. Zur Reichstagswahl 1871 kandidierte er im Wahlkreis Kaiserslautern ohne Erfolg für die DFP und stellte am 18. September 1871 einen Antrag auf Entlassung aus dem Landtag, da er am 28. August 1871, als Colmar nach dem Deutsch-Französischen Krieg in das deutsche Kaiserreich eingegliedert wurde, zum Oberlandesgericht Colmar gewechselt war.

Auszeichnungen[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

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