Fußboden

begehbare Fläche in einem Gebäude From Wikipedia, the free encyclopedia

Als Fußboden wird das Bauteil in einem Gebäude bezeichnet, welches als begehbare Fläche mit je nach technischer und ästhetischer Anforderung unterschiedlichen Bodenbelägen auf einer statisch tragenden Schicht oder einem horizontalen Bauteil wie der Bodenplatte oder Geschossdecke ruht.

Fußbodenaufbau

Als Fußbodenaufbau bezeichnet man im Bauwesen die Gesamtheit aller Schichten des Fußbodens. Moderne Fußböden bestehen in der Regel aus mehreren Schichten, die unterschiedliche Funktionen übernehmen. Ein Fußboden kann auf verschiedene Weise aufgebaut worden sein, im Wesentlichen abhängig von der Konstruktion und der Nutzung des Gebäudes. Fußbodenaufbauten im Holzbau unterscheiden sich zum Beispiel grundsätzlich von denen im Massivbau oder Stahlbetonbau. Bei modernen Gebäuden spielt insbesondere die Bauphysik mit Anforderungen an Schallschutz (Körperschall und Luftschall) und Wärmeschutz eine große Rolle, in Feucht- und Nassräumen zusätzlich der Feuchteschutz.

  • Weit verbreitet sind heute im Neubaubereich Aufbauten, bei denen sich ein Estrich mit Dämmschichten auf einer Stahlbetonplatte befindet. Auf dem Estrich liegt meist ein Bodenbelag.
  • Als Hohlboden bezeichnet man eine Systembodenbauart, die auf speziellen Unterkonstruktionen gelagert wird, um einen Hohlraum zwischen der Tragschicht und der Rohdecke zur Aufnahme von Installationen zu schaffen. Siehe auch: Doppelboden.

Beispiele

Definitionen im Bauwesen (Deutschland)

Im Bauwesen werden in Deutschland bei Maßangaben folgende Begriffe verwendet:

Weitere Informationen Abkürzung, Bedeutung ...
AbkürzungBedeutung
OKFFOberkante des Fertigfußbodens (Ebene bzw. Linie)
FFBDer Fertigfußboden (Schicht) ist der obere Abschluss des Fußbodenaufbaus, der sich auf dem Rohfußboden befindet
OKRFOberkante des Rohfußbodens (Ebene bzw. Linie)
RFBDer Rohfußboden (Schicht) ist der obere Abschluss der statisch wirksamen Tragschichten (z. B. der Decke des darunter liegenden Geschosses oder der Bodenplatte)
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Geschichte

Fußböden hatten gemäß Anordnungen zur Brandverhütung des 18. Jahrhunderts im Kurfürstentum Trier und weiteren Kurfürstentümern des Heiligen Römischen Reiches in der Nähe von Feuerstätten „wenigstens von Erde oder Leim (Lehm) geschlagen seyn, wenn selbe von Stein, Ziegeln oder Estrich zu fertigen dem Eigenthümer allzu kostspielich seyn sollte“.[1]

Initiative PRiF

In der Initiative PRiF Praxisgerechte Merkblätter im Fußbodenbau haben sich mehrere Fachverbände zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Regelwerke und Merkblätter zu harmonisieren und so einen einheitlichen Konsens für anerkannte Regeln der Technik zu finden.[2] Unter den Verbänden befinden sich unter anderem der Zentralverband Deutsches Baugewerbe mit der Bundesfachgruppe Estrich und Belag, der Bundesverband Deutscher Steinmetze sowie der Bundesverband Estrich und Belag.[3]

Bauphysikalische und konstruktive Anforderungen

An Fußböden werden neben der Tragfähigkeit zahlreiche bauphysikalische Anforderungen gestellt. Je nach Nutzung und Lage im Gebäude sind insbesondere Wärmeschutz, Trittschallschutz, Feuchteschutz, Brandverhalten, Rutschhemmung und Reinigungsfähigkeit von Bedeutung.[4] Bei bestimmten Nutzungen sind auch elektrostatische Eigenschaften relevant. Bei mehrschichtigen Konstruktionen beeinflussen nicht nur die sichtbaren Nutzschichten, sondern auch die Unterkonstruktionen, Klebungen, Dämmungen und Trennlagen die Gebrauchseigenschaften des gesamten Fußbodens.[5]

Nachhaltigkeit

Bei Fußböden wird Nachhaltigkeit nicht nur anhand des verwendeten Werkstoffs, sondern unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus bewertet. Wichtige Kriterien sind dabei Dauerhaftigkeit, Recyclingfähigkeit, die Verwendung von Sekundärbaustoffen, Emissionen in die Innenraumluft sowie die Möglichkeit eines sortenreinen Rückbaus.[6] Das Umweltbundesamt bezeichnet die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen als Vorgabe des europäischen Bauproduktenrechts und weist darauf hin, dass Bauprodukte langlebig sein und recycelt werden müssen. Für die ökologische Bewertung werden unter anderem Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) herangezogen, die als Grundlage für die Materialauswahl und Ökobilanzen dienen. Umweltzeichen wie der Blaue Engel dienen insbesondere als Hinweis auf emissionsarme Produkte im Innenraum.[7]

Barrierefreiheit

In Deutschland sind für die barrierefreie Planung und Ausführung von Fußböden je nach Gebäudetyp die Normen der Reihe DIN 18040 maßgeblich.[8] Dies sind für öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040-1, für Wohnungen DIN 18040-2 und für den öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum DIN 18040-3.[9]

Fußböden und Beläge sind dabei Teil einer durchgängigen barrierefreien Wegeführung innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Im Zusammenhang mit Treppen und angrenzenden Bodenflächen sind insbesondere sichere Begehbarkeit, ausreichende Bewegungsflächen, gute visuelle Erkennbarkeit und barrierefreie Nutzbarkeit relevant.[10]

Siehe auch

Wiktionary: Fußboden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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