Fürstentum Krautheim
Kurzlebiges Kompensationsfürstentum für das Haus Salm-Reifferscheid-Bedburg (Oberamt Krautheim (Kurmainz), Amt Grünsfeld (Hochstift Würzburg) und Priorat Gerlachsheim), 1806 rechts der Jagst von Baden und links der Jagst von Württemberg mediatisiert
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Das Fürstentum Krautheim, auch Fürstentum Salm-Krautheim, bis zur Standeserhöhung des Landesherrn am 7. Januar 1804 Grafschaft Krautheim, war ein weltliches Territorium des Heiligen Römischen Reichs und entstand 1803 auf der Grundlage von § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses.[2] Das niedersalmische Haus Salm-Reifferscheidt-Bedburg wurde für den Verlust seiner linksrheinischen Gebiete durch ein aus mainzischen und würzburgischen Besitzungen gebildetes Fürstentum entschädigt. Das Gebiet des neuen Fürstentums umfasste ehemalige Besitzungen von Kloster Schöntal, dem Oberamt Krautheim, dem Priorat Gerlachsheim und dem würzburgischen Oberamt Grünsfeld. Regierender Fürst war Franz Wilhelm zu Salm-Reifferscheidt.



Durch die Rheinbundakte wurde das Fürstentum Krautheim nach nur drei Jahren bereits 1806 mediatisiert und nördlich der Jagst dem Großherzogtum Baden, südlich der Jagst dem Königreich Württemberg zugeschlagen. Die Deutsche Bundesakte fand Franz Wilhelm als vormaligen Souverän mit den Rechten eines Standesherrn ab. In dieser Funktion beerbte ihn sein Sohn Konstantin zu Salm-Reifferscheidt 1831, der seine standesherrlichen Vorrechte allerdings 1839 an das Großherzogtum Baden veräußerte.
Siehe auch
Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 349.