Günter Spinner

deutscher Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Günter Spinner (* 6. August 1972[1] in Oppenau) ist ein deutscher Jurist und seit 2025 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er von 2011 bis 2025 Richter am Bundesarbeitsgericht.

Leben

Günter Spinner schloss seine juristische Ausbildung 1999 in Stuttgart mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Mit der Dissertation Die vereinbarte Betriebsverfassung. Ein Vergleich verschiedener Vereinbarungen zur Organisation der Betriebsverfassung wurde er 2000 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Dr. jur. promoviert. Für die Dissertation wurde er im selben Jahr mit dem Südwestmetallpreis ausgezeichnet.[2] In Baden-Württemberg war er als Richter an Arbeitsgerichten, darunter das Arbeitsgericht Karlsruhe, sowie am Landesarbeitsgericht tätig. Spinner war von 2006 bis 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. 2010 wurde er zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt.

Im März 2011 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt. Er trat das Amt am 1. Juni 2011 an.[3] Im Februar 2018 wurde er zum Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ernannt.[4] Vom 1. September 2023 bis zum 7. Oktober 2025 war er Vorsitzender Richter des Achten Senats.[5]

Günter Spinner wurde im Mai 2025 einstimmig vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts für die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts 2025 vorgeschlagen. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag schloss sich dem Vorschlag an.[6] Am 25. September 2025 wurde Spinner vom Bundestag als Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.[7] Spinner trat die Nachfolge des Bundesverfassungsrichters Josef Christ, Mitglied des Ersten Senats des BVerfG, an.[8] Seine Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erfolgte am 7. Oktober 2025.[9]

Mit Manfred Löwisch verfasste Spinner einen Kommentar zum Kündigungsschutzgesetz (2006). Außerdem war er Mitautor von Neues Kostenrecht (2004), Zukunft der Arbeitsgerichtsbarkeit (2005) und Bearbeiter von Die vereinbarte Betriebsverfassung (2000).[10]

Einzelnachweise

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