Gaius Valerius Paullinus
römischer Suffektkonsul (107)
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Gaius Valerius Paullinus war ein im 2. Jahrhundert n. Chr. lebender römischer Politiker. In einem der Militärdiplome kommt die Namensvariante Gaius Valerius Paulinus vor.[1]
Paullinus war ein Freund des Plinius, an den dieser mehrere Briefe richtete.[2] Im Prozess gegen Gaius Iulius Bassus sprach er im Jahr 103 seine Meinung aus.[3] Paullinus scheint gestorben zu sein, während Plinius die Provinz Bithynia et Pontus verwaltete (109/112). In seinem Testament vermachte er Plinius das Patronatsrecht über seine Freigelassenen mit Latinischen Bürgerrecht.[4] Auf Bitten des Plinius gewährte Kaiser Trajan dreien von ihnen die römische Bürgerschaft.[5] Paullinus besaß Güter in Forum Iulii,[6] aus dessen Bürgerschaft er, wie bereits sein Vater, stammte.
Durch Militärdiplome,[7] die zum Teil auf den 24. November 107 datiert sind, ist belegt, dass Paullinus 107 zusammen mit Gaius Iulius Longinus Suffektkonsul war; die beiden übten das Amt vom 1. September bis zum 31. Dezember aus.[8] Sein Name ist auch in den Fasti Ostienses[9] partiell erhalten. Plinius entschuldigte sich bei ihm, weil er nicht persönlich an den Kalenden – dem Tag, an dem Paullinus das Konsulat antrat – erscheinen und gratulieren konnte.[10]
Literatur
- Prosopographia Imperii Romani (PIR) ² (2015) V 164.