Gegenschwäher

beidseitige Schwiegerväter From Wikipedia, the free encyclopedia

Gegenschwäher oder Gegenschwager sind die beidseitigen Schwiegerväter respektive die Väter eines Ehepaares. Laut Adelungs Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart von 1796 sind die „Gêgenschwager diejenigen Schwäger, von welchen einer des Mannes, der andere der Frauen Vater ist.“[1]

Verwendung

Gottfried Keller hat diese Bezeichnung in verschiedenen Werken gebraucht, so u. a. im Fähnlein der sieben Aufrechten.[2] Quellen finden sich im Deutschen Rechtswörterbuch. Der Begriff lateinisch consocer wird u. a. gebraucht in der Zivilprozessordnung des Kanton Baselland P.162 und P.172.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

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