Gemeindefusion

freiwilliger oder erzwungener Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde From Wikipedia, the free encyclopedia

Eine Gemeindefusion (auch Gemeindezusammenlegung oder Gemeindezusammenschluss) ist der freiwillige oder erzwungene Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde als Rechtsnachfolgerin.

Allgemeines

Gemeindefusionen können das Ergebnis einer allgemeinen Gebietsreform sein oder auf einem – nur für diese Gemeindefusion geltenden – spezifischen Gesetz beruhen. Eine Gemeindefusion ist der Zusammenschluss mindestens zweier benachbarter Gemeinden zu einer, wobei die neue Gemeinde sämtliche öffentlichen Aufgaben der bisherigen Gemeinden übernimmt.[1] Daher finden Gebietsreformen statt durch Entzug eines ganzen oder teilweisen Gemeindegebiets, etwa durch Zusammenschluss (Gemeindefusion) oder Eingemeindung[2] und gleichzeitige Vergrößerung eines vorhandenen anderen Gemeindegebiets. Stets ist mit einer Gemeindefusion eine kommunale Neugliederung verbunden.

Der Sprachgebrauch der Neugliederung bezeichnet mit Gemeindefusion den Zusammenschluss etwa gleich großer, nahe zusammenliegender Gemeinden, wobei die neue Gebietskörperschaft häufig einen Doppelnamen oder einen neuen Namen erhält. Gemeindefusionen gibt es als Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde oder als Eingemeindung in Form der Aufnahme einer Gemeinde in eine andere Gemeinde.[3]

Arten

Es schließen sich mindestens zwei Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammen, wobei alle betroffenen Gemeinden ihre bisherige Rechtsfähigkeit verlieren:

.

Diese echte Gemeindefusion lässt aus zwei (oder mehr) bislang selbständigen Gemeinden eine neue Gemeinde entstehen, die einen neuen Gemeindenamen erhält. Bei einer Eingemeindung gibt eine Gemeinde ihre rechtliche Eigenständigkeit auf, im ersten Fall ist dies die Gemeinde , im zweiten Fall die Gemeinde :

oder

Bei der Eingemeindung verliert die – meistens kleinere – Gemeinde ( oder ) ihre Selbständigkeit.

Auswirkungen

Gemeindefusionen können sich vor allem auf Wohn- und Geschäftssitz, Wahlkreise, Schulen, Steuern und weiteres auswirken. Allen gemeinsam ist ihre Abhängigkeit von einem Gemeindegebiet, so dass eine Änderung eines Gemeindegebiets automatisch auch eine Veränderung dieser geografisch orientierten Rechtsinstitute zur Folge hat.

Durchschnittliche Einwohnerzahlen je Gemeinde in einigen Staaten

Weitere Informationen Land, Anzahl Gemeinden ...
LandAnzahl
Gemeinden
Ein­wohnerEw.-Ø /
Gemeinde
Jahr
Deutschland 16.12779.753.0004.9451990
10.84883.019.2137.6532019
Deutschland: Sachsen-Anhalt1.3672.873.9572.1021990
2182.208.32110.1302019
Griechenland6.00010.815.1971.8031997
32533.2782011
Niederlande44316.730.63237.7672014
Österreich[4] 2.3548.507.7863.6142013
2.1008.579.7474.0862015
Österreich: Burgenland171287.4161.6812013
Österreich: Niederösterreich5731.636.2872.8562015
Österreich: Oberösterreich4421.436.7913.2512015
Österreich: OÖ Mühlviertel[5][6] 120246.4192.0531991
Österreich: Steiermark exkl. Graz[7] 542946.8471.7472010
Österreich: Steiermark[8] 5391.215.2462.2552013
2851.221.0144.2842015
Polen2.47838.483.95715.5122014
Schweden2909.573.46633.0122013
Schweiz[9] 3.0216.751.0002.2351990
2.2128.544.5273.8632019
Schweiz: Glarus2738.6091.4302010
340.34913.4502017
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International

Länderartikel

Nach ihren Auswirkungen ist bei der Gemeindefusion in Frankreich zu unterscheiden zwischen der einfachen Gemeindefusion (französisch fusion simple) und der durch das Gesetz vom 16. Juli 1971 neu geschaffenen Gemeindefusion zu assoziierten Gemeinden (französisch communes associées).[10]

Österreich

Im Burgenland wurden 1971 319 Gemeinden zu 138 Gemeinden zusammengelegt. Dabei wurden 254 Gemeinden aufgelöst und zu 73 zusammengefasst, 65 Gemeinden blieben bestehen. Aufgrund von späteren Gemeindetrennungen stieg die Zahl der Gemeinden bis Jänner 2013 auf 171.[11]

In Kärnten verringerte sich 1973 die Zahl der Gemeinden durch die Gemeindestrukturreform von 242 auf 121, einige neue Gemeinden wurden später wieder getrennt.

Bei der NÖ. Kommunalstrukturverbesserung ab 1965 wurden in Niederösterreich die Zahl der Gemeinden von 1652 auf letztlich 573/574 reduziert.

Von 2010 bis 2015 erfolgte die Steiermärkische Gemeindestrukturreform, bei der die Zahl der Gemeinden von 542 auf 287 und die der Bezirke von 17 auf 13 verkleinert wurde.

Siehe auch

Einzelnachweise

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