Georg Ludwig Meckel von Hemsbach
1777-1789 kurbrand. Assessor am RKG, Edler von Hemsbach
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Georg Ludwig Meckel von Hemsbach (* 20. Oktober 1721 in Wetzlar; † 30. Januar 1789 ebenda) war von 1777 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.[1]
Herkunft und Familie
Georg Ludwig war ein Sohn des Reichskammergerichts-Advokaten und -Prokurators Philipp Ludwig Meckel von Hemsbach und dessen Frau, Maria Magdalena, geborene Möller, aus Gießen.[2]
Georg Ludwig Meckel von Hemsbach war zweimal verheiratet:
1.) mit Anna Maria Kling aus Göttingen, einer Friseuse und Strumpfstrickerin.[3] Ihr Vater war Soldat und damit ihre Herkunft für Georg Ludwig Meckel nicht standesgemäß, die Ehe eine Mesalliance. Georg Ludwig und Anna Maria heirateten 1746 heimlich am Ende seiner Studienzeit. Die Trauung wurde im Göttingen benachbarten, kurmainzischen Birkenfelde von einem römisch-katholischen Feldkaplan ohne Wissen des Vaters von Georg Ludwig durchgeführt, die Ehe wurde vor der Öffentlichkeit zunächst geheim gehalten. Nach einem knappen halben Jahr kehrte Georg Ludwig Meckel nach Wetzlar zurück, ließ Anna Maria in Göttingen mit dem Versprechen zurück, sie zu versorgen und hielt die Ehe – auch gegenüber dem Vater – jahrelang weiter geheim. Der versprochenen Versorgung von Anna Maria kam Georg Ludwig nicht nach. Als der Vater schließlich von der Ehe erfuhr, betrieb er energisch deren Scheidung. 1751 erfolgte diese auch durch das Konsistorium in Hannover. Daraufhin reiste Anna Maria nach Wetzlar und reichte beim Reichskammergericht[Anm. 1] eine Klage auf Unterhaltszahlung ein. Dadurch wurde die Affäre, einschließlich des Inhalts der Liebesbriefe mit Treueschwüren von Georg Ludwig Meckel an Anna Maria publik. Im Prozess bezeichnete er sie nun als „liederliche Dirne“. Dieses Verhalten beschädigte sein Ansehen erheblich. Anna Maria heiratete später in zweiter Ehe einen Notar.[4]
2.) 1761 heiratete Georg Ludwig Meckel Henriette Sophie Katharina Schuler, Tochter des Kanzleidirektors der Grafschaft Leiningen-Westerburg, verwandt mit eine ganzen Anzahl der am Reichskammergericht und in dessen Umfeld tätigen Juristen. Die Ehe blieb kinderlos.[5]
Ausbildung
Georg Ludwig Meckel immatrikulierte sich 1735 an der Universität Gießen, wo er wahrscheinlich zunächst Philosophie studierte. 1742 wechselte er nach Göttingen und studierte Rechtswissenschaft. 1759 leistete er ein Praktikum unter der Betreuung von Heinrich Christian von Senckenberg beim Reichshofrat in Wien ab.[6]
Wirken
Ab 1746 war Georg Ludwig Meckel – wohl im Umfeld seines Vaters[Anm. 2] – als Advokat am Reichskammergericht tätig. Dabei vertrat er unter anderem die Interessen der Reichsstadt Worms.[Anm. 3] Seine Karriere kam nicht so recht voran, auch weil ihm seine Ehe-Affäre viel an sozialem Status gekostet hatte.[7] Ab 1760 vertrat er Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth vor dem Reichskammergericht[Anm. 4] und erhielt von dort auch den Titel eines „Hofrats“. 1763 wurde er seitens Brandenburg-Ansbach zum Assessor am kaiserlichen Landgericht der Burggrafschaft Nürnberg ernannt[8], trat das Amt jedoch nicht an, weil er noch im selben Jahr in die Dienste der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wechselte, wo er dem Oberappellationsgericht Darmstadt angehörte.[9] 1766 und 1768 bemühte er sich um eine Stelle beim Reichshofrat in Wien – vergeblich.[10] 1768 sollte er ins Kammergericht Berlin wechseln, verzichtete aber auf die Stelle und blieb in Darmstadt. Ein weiteres preußisches Stellenangebot aus dem gleichen Jahr, die Stelle eines Geheimen Regierungsrats im Herzogtum Kleve, lehnte er ebenfalls ab. 1772 wurde er allerdings in Darmstadt entlassen. Die Meinung seines Dienstherren über ihn war nicht allzu vorteilhaft.[11] 1772/73 wurde er Regierungsrat im Fürstentum Minden und der Grafschaft Ravensberg (siehe auch: Minden-Ravensberg).[12] Georg Ludwig Meckel und sein Bruder, Johann Friedrich Meckel d. Ä. (1724–1774), wurden am 17. März 1773 in den Reichsritterstand mit dem Prädikat „Edle von Hemsbach“ erhoben.[13]
1772 verstarb der Inhaber des von Kurbrandenburg zu vergebenden Assessorats, Johann Ulrich von Cramer. Knapp zwei Monate später präsentierte König Friedrich II. von Preußen als Kurfürst von Brandenburg dem Reichskammergericht Georg Ludwig Meckel als Nachfolger.[14] Das Berufungsverfahren gestaltete sich nicht ganz unproblematisch und zog sich bis 1777 hin. Das eine Problem war sein Alter: Er hatte seine Karriere in Justiz und Verwaltung recht spät begonnen und war 1772 bereits 51 Jahre alt – ein relativ hohes Alter für den Einstieg ins Reichskammergericht. Das zweite Problem war die Affäre um seine erste Ehe. Die Mehrheit des Richterkollegiums sah die in der Reichskammergerichtsordnung festgeschriebene Forderung nach einem „ehrbaren Wesen und Wandel“ durch Georg Ludwig Meckel nicht erfüllt. Der preußische König hielt allerdings an seinem Kandidaten fest.[15] Das führte zu langen Verhandlungen „hinter den Kulissen“ zwischen dem preußischen und dem kaiserlichen Hof sowie dem Reichskammergericht. Da Preußen aber hartnäckig auf seinem Kandidaten beharrte, das Reichskammergericht wegen der laufenden Reichskammergerichtsvisitation und den dabei aufgedeckten Korruptionsfällen einen schwachen Stand hatte und der Kaiser für die Weiterarbeit der Reichskammergerichtsvisitation dringend preußische Unterstützung brauchte, konnte Preußen seinen Kandidaten letztendlich durchsetzen.[16]
Nach fünfjährigem Verfahren konnte Georg Ludwig Meckel so schließlich am 9. Juni 1777 seinen Amtseid leisten. Zwischenzeitlich musste er noch den Dr. iur. – so eine Auflage im Berufungsverfahren – erwerben, was an der Universität Helmstedt erfolgte.[17] Er blieb bis zu seinem Tod 1789 Assessor des Reichskammergerichts.
Literatur
- Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
Weblinks
- Meckel von Hemsbach, Georg Ludwig in der Oberdeutschen Personendatenbank.
Anmerkungen
- Für Angehörige des Reichskammergerichts – und dazu zählten auch Advokaten und Prokuratoren – bestand ein besonderer Gerichtsstand: Klagen gegen sie konnten nur vor dem Reichskammergericht erhoben werden.
- Georg Ludwig Meckel leistete nie den Amtseid der Reichskammergerichts-Advolaten (Jahns, S. 337).
- Es bestanden familiäre Beziehungen nach Worms: Ludwig Nikolaus Meckel, Großvater von Georg Ludwig Meckel, war Advokat in Worms, Ratsherr, gehörte dem 13-er-Ausschuss (Stadtregierung) an, war mehrfach Bürgermeister von Worms und Stadtschultheiß (Jahns, S. 331, 334f.).
- Der von Rudolf Smend gegen Georg Ludwig Meckel erhobene Vorwurf, in den für Ansbach und Bayreuth geführten Prozessen zu unlauteren Mitteln gegriffen zu haben, lässt sich heute nicht mehr aufrechterhalten (Jahns, S. 339).