Gerhard Wolf (Rechtswissenschaftler)

deutscher Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Gerhard Wolf (* 8. Juni 1952 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Jurist.

Werdegang

Der Sohn von Ernst Wolf und dessen Ehefrau Roda, geb. Hartmann, besuchte von 1959 bis 1963 die Grundschule in Königstein im Taunus. Nach dem Abitur am Gymnasium Philippinum (1963 bis 1971) in Marburg studierte er von 1971 bis 1976 Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg (1977 erste juristische Staatsprüfung/1979 zweite juristische Staatsprüfung).

Von 1979 bis 1984 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl seines späteren Doktor- und Habilitationsvaters Dieter Meurer. Nach der Promotion 1984 (Strafe und Erziehung nach dem Jugendgerichtsgesetz) und der Habilitation 1990 (Das System des Rechts der Strafverteidigung) vertrat er Lehrstühle in Erlangen, Heidelberg, Göttingen und Frankfurt an der Oder. Von 1995 bis 2017 war er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik an der Europa-Universität Viadrina.

Prozesse gegen den Marburger AstA

Als Student und Mitglied des RCDS trat Wolf in den 1970er Jahren gegen die an der Philipps-Universität Marburg um sich greifende Agitation linksextremistischer Gruppen auf. Am 27. März 1974 griff er mit einem in der Marburger Zeitung veröffentlichten Leserbrief in die Debatte um die Zustände an der Hochschule ein. Unter der Überschrift „Kommunistische Machtergreifung“ machte er den verantwortlichen Stellen zum Vorwurf, dass linksradikale Aktionen geduldet und amtspflichtwidrig gefördert würden. Dabei hätten auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Universitätspräsidenten Rudolf Zingel nicht geholfen. Wolf wandte sich an das Kultusministerium, den Ministerpräsidenten und den Hessischen Landtag. Am 5. Dezember 1975 veröffentlichte Wolf unter dem Titel „Polit-Rocker an der Marburger Universität. Kommunistische Volksfront schafft durch Rechtsverletzungen und Gewaltanwendung eine Atmosphäre des Terrors“ im Rheinischen Merkur einen Aufsatz, der die Schuld an diesen Zuständen Wolfgang Abendroth und Rudolf Zingel zuwies. Gegen den AstA (aus MSB und SHB) erhob Wolf beim Verwaltungsgericht Klage und erreichte, dass diesem verboten wurde, Artikel zu veröffentlichen, die nicht hochschulbezogen waren. Da sich die Beklagten nicht an das Urteil hielten, erhob Wolf weitere Klagen, die dem AstA neue Verurteilungen zu Zwangsgeld, schließlich in Höhe von mehr als 20 000 DM, einbrachten. Präsident Zingel setzte den amtierenden AstA schließlich wegen Nichtbefolgung gerichtlicher Entscheidungen ab, wogegen dieser mit einem gewalttätigen Generalstreik reagierte. Störtrupps sprengten überfallartig Lehrveranstaltungen. Die höchstrichterliche Entscheidung, die den Kampf beendete, erging erst Ende 1980. Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass sich ein allgemein-politisches Mandat für die Studentenschaftsführung weder aus Gewohnheitsrecht noch aus gesetzlichen Vorschriften ableiten lasse. Die Verwendung von Mitteln der Studentenschaft für nicht hochschulbezogene Dinge könne deshalb auch den Tatbestand der Untreue erfüllen. Insgesamt hatte es in Wolfs Kampf gegen den AstA 39 gerichtliche Verfahren gegeben.[1][2]

Schriften (Auswahl)

  • Strafe und Erziehung nach dem Jugendgerichtsgesetz. Marburg 1984, ISBN 3-7708-0796-0.
  • Die Strafbestimmungen für Amtsträger im Genossenschaftswesen. Göttingen 1986, ISBN 3-525-86033-1.
  • Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel. Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-465-02758-2.
  • Das System des Rechts der Strafverteidigung. Die Struktur der gesetzlichen Regelung und ihre Bedeutung für die Praxis. Frankfurt an der Oder 2000, ISBN 3-00-007155-5.

Literatur

Einzelnachweise

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