Gewässerausbau

Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Begriff Gewässerausbau bezeichnet die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.[1]

Die meisten Gewässerausbaumaßnahmen finden an Fließgewässern statt, da hier die Nutzungen (Wasserkraft, Bewässerung, Transport etc.) aber auch die Gefahren (Hochwasser) in der Regel bedeutender sind als bei den Stillgewässern.

Geschichte

Schon im Altertum hat der Mensch Gewässer umgestaltet oder angelegt. Berühmte Baumaßnahmen waren zum Beispiel die umfangreichen Bewässerungssysteme an Euphrat und Tigris in Mesopotamien (ca. 3.000 v. Chr.) oder die Regulierung des Nils zur Verbesserung der Schifffahrt und der Landwirtschaft im Alten Ägypten (ca. 1.800 v. Chr.). In der römischen und griechischen Antike (~100 v. Chr.) begann die systematische Nutzung der Wasserkraft an Fließgewässern mit Hilfe von Wasserrädern zum Mahlen von Getreide.[2] Mit dem rasanten Anstieg der Bevölkerungszahlen im Mittelalter und insbesondere in der Neuzeit ging ein nahezu flächendeckender Ausbau an den meisten Fließgewässern in Europa einher, um hochwassersichere Siedlungsräume und landwirtschaftliche Flächen zu schaffen und die Flüsse verstärkt als Transportwege sowie für die Energieerzeugung zu nutzen. Infolge umfangreicher Flussbegradigungen (insbes. an Rhein, Donau, Elbe, Oder, Weichsel) wurden Feuchtgebiete, Auwälder und Altarme großflächig trockengelegt und vom natürlichen Abflussgeschehen abgetrennt (siehe z. B. Rheinbegradigung). Zusätzlich wurden neue, künstliche Gewässerverbindungen (Wasserstraßen) geschaffen, wie der Main-Donau-Kanal, der Mittellandkanal, der Nord-Ostsee-Kanal oder der Panamakanal.

In der heutigen Zeit werden Gewässerbaumaßnahmen in der Regel nur nach umfangreichen Verwaltungsprüfungen genehmigt und dabei auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes gewürdigt. Die Komplexität von Gewässerausbaumaßnahmen liegt heute weniger in den technischen Herausforderungen als vielmehr in der Abwägung der beabsichtigten positiven Wirkung gegenüber möglichen nachteiligen Folgen und den damit verbundenen Interessenskonflikten (z. B. Sohleintiefung, Grundwasserabsenkung, Hochwasserverlagerung, Grunderwerb, Umweltaspekte) sowie der Kosten-Nutzen-Relationen.[3]

Ziele

Die wichtigsten Ziele des Gewässerausbaus waren seit jeher die Vermeidung von Schäden durch Hochwasserereignisse, die Nutzung der Wasserkraft (früher durch Wasserräder, heute durch Turbinen), die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen (insbesondere in ariden Regionen) sowie die Herstellung oder Verbesserung der Schiffbarkeit. Während in der Vergangenheit die Technik im Vordergrund stand, werden heute zunehmend auch ökologische Aspekte des Gewässerausbaus mit berücksichtigt. Zu den ökologischen Zielsetzungen beim Gewässerausbau zählen Renaturierungsmaßnahmen, wie der Rückbau von Querbauwerken, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit mithilfe von Umgehungsgerinnen und Fischaufstiegsanlagen, die Rückverlegung von Deichen, die Förderung der Eigendynamik und der gewässermorphologischen Strukturvielfalt (durch Sand- und Kiesbänke, Totholz, Mäander, Auenanbindung etc.). Auch der Freizeit- und Erholungswert der Gewässer hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen und fließt als eigenständige Zielsetzung oder als ein Teilaspekte bei Gewässerausbauvorhaben in die Planungsprozesse mit ein. Nicht selten stehen diese unterschiedlichen Zielsetzungen aber auch in einem konkurrierenden Verhältnis zueinander. Beispielsweise erfordern Hochwasserschutz und Schifffahrt gerade Linienführungen ohne Abflusshindernisse, wogegen für die Wasserkraftnutzung Stauanlagen erforderlich sind und hinsichtlich ökologischer Aspekte sowie auch bezüglich des Landschaftsbildes technische Bauwerke in der Regel kontraproduktiv sind. Diese Widersprüche können die Planungs- und Genehmigungsprozesse erheblich erschweren und verzögern. Aus rechtlicher Sicht zielen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und das deutsche Wasserhaushaltsgesetz auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftung der Gewässer ab. Diese gesetzlichen Vorgaben haben ebenfalls zu einem veränderten Umgang mit Gewässerausbauvorhaben und zu einem erheblichen Anpassungsbedarf geführt. Gleichzeitig fordert auch der Klimawandel eine intensive Auseinandersetzung mit den gestiegenen Gefahren durch Hochwasser und Sturzfluten.[4]

Maßnahmen

Die Techniken zum Ausbau von Gewässern sind vielfältig und unterscheiden sich nach Aufgabenstellung, Art und Größe des Gewässers, sowie den lokalen Bedingungen. Sie reichen von sehr großen Bauwerken mit erheblichem Eingriff in die natürliche Gewässerdynamik und das Ökosystem wie dem Eidersperrwerk,[5] dem Panamakanal oder der Drei-Schluchten-Talsperre bis hin zum Rückbau früherer Maßnahmen an kleinen Gewässern dritter Ordnung als Ausgleichsmaßnahme.[6]

Viele Ziele des Gewässerbaus werden durch Wasserbauwerke erreicht. Uferverbauungen (Deiche, Mauern, Steinschüttungen) und Sohlenverbauungen (Betonierung, Sohlpflasterung, Sohlschwelle, Sohlrampe, Sohlgleite) dienen etwa dazu, den Lauf eines Fließgewässers festzulegen und die natürliche Eigendynamik, wie z. B. Ufererosionen und das Bilden von Mäandern, zu unterbinden.[7] Querbauwerke (Wehre, Talsperren, Schleusen) dienen häufig der künstlichen Abflussregulierung, der Wasserableitung und Wasser(kraft)nutzung oder der Veränderung des Sohlgefälles, bei größeren Fließgewässern auch der Verbesserung der Schiffbarkeit.[8] Auch Kreuzungsbauwerke wie Durchlässe, Gewässerverrohrungen, Düker und Brücken (sofern diese den Abflussquerschnitt beeinflussen) sind sehr häufig Gegenstand von Gewässerausbaumaßnahmen. Sonderfälle finden sich im Bergland mit Wildbachverbauungen.

Bei den Hochwasserschutzmaßnahmen werden inzwischen oft ganzheitliche Strategien verfolgt und neben den klassischen, technischen Baumaßnahmen (mit Deichen, Mauern, Rückhaltebecken, Profilaufweitungen etc.) auch Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Hochwasserrückhaltung und Maßnahmen der weitergehenden Hochwasservorsorge angestrebt.[9]

Hinsichtlich der eingesetzten Baustoffe wird zwischen Totbau (mit Beton/Stahlbeton, Steinen, Kies, Sand, Holz, Metall, Kunststoffen) und Lebendbau (mit Pflanzen, s. ingenieurbiologische Bauweisen) sowie kombinierten Bauweisen unterschieden.[10]

Unterscheidung zwischen Gewässerunterhalt und Gewässerausbau

Ausgebaute (und teilweise auch naturnahe) Gewässer erfordern in der Regel mehr oder weniger umfangreiche, wiederkehrende Pflege - und Unterhaltungsmaßnahmen. In manchen Fällen kann eine Abgrenzung zwischen Gewässerunterhalt und Gewässerausbau schwierig sein. Beispielsweise wird die Räumung von kritischen Sohlauflandungen im begrenzten Umfang gelegentlich als Unterhaltungsmaßnahme angesehen, kann aber bei einer übermäßigen Ausführung und signifikanten Vergrößerung des Abflussquerschnitts einen genehmigungspflichtigen Gewässerausbau darstellen. Maßnahmen zum Gewässerunterhalt sind in den meisten Fällen nicht genehmigungspflichtig, müssen aber vor der Ausführung der zuständigen unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Laut § 67 Wasserhaushaltsgesetz handelt es sich um einen Gewässerausbau, wenn die Veränderung wesentlich ist. Entscheidend ist die Frage, ob durch die Maßnahme der ursprüngliche Charakter des Gewässers mit seinen Eigenschaften (Abflussmenge, Fließgeschwindigkeit, Wassertemperatur, Gewässerstruktur) erhalten bleibt oder geändert wird.[11] Ein bekanntes Beispiel, bei dem diese Unterscheidung wohl nicht korrekt getroffen wurde, war der Ausbau des Rappenalpbachs.[12]

Einzelnachweise

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