Ghetto Tschenstochau
Ghetto in Polen
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Der bzw. das Jüdische Wohnbezirk / Ghetto Tschenstochau war ein während der deutschen Besetzung Polens zwangsweise eingerichteter Jüdischer Wohnbezirk/Ghetto in der Stadt Tschenstochau (pl. Częstochowa).[1] Während des gesamten Zweiten Weltkrieges wurden in der Folge etwa 45.000 der jüdischen Bürger und damit fast die gesamte jüdische Bevölkerung Tschenstochaus ermordet. Die Synagoge der Stadt wurde zerstört.



Geschichte
Im Jahr 1939 wohnten in Tschenstochau fast 24.500 Juden.[2]
Der Jüdische Wohnbezirk|Ghetto wurde am 9. April 1941 von der Besatzungsmacht Deutschland errichtet. Insgesamt wurden ungefähr 48.000 Juden aus den umliegenden Ortschaften, als auch aus Lodsch, Plock und Krakau zwangsweise "umgesiedelt", sprich in dem Lager als Gefangene eingesperrt.[2]
Im September 1942 begann die Auflösung des Ghettos, ungefähr 40.000 Menschen wurden in das Vernichtungslager Treblinka transportiert. In Tschenstochau verblieben im sogenannten Kleinen Ghetto noch ungefähr 5.000 Juden.[2]
Das Kleine Ghetto wurde im März 1943 aufgelöst, indem die Bewohner ebenfalls in Konzentrationslager gebracht wurden. In der Stadt blieben ungefähr 4.000 jüdische Arbeiter zurück, die im Rüstungsbetrieb HASAG bis zur Befreiung durch die Rote Armee am 16. Januar 1945 tätig waren.[2]
Prozess gegen einen Verbrecher
Am 11. Juni 1959 wurde der Revieroberwachtmeister Wilhelm Unkelbach, der „Schrecken von Czenstochau“, wegen siebenfachen Mordes vom Landgericht Hanau zu siebenmal lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Angeklagt waren „31 selbständige Handlungen aus Mordlust und aus sonstigen niedrigen Beweggründen“ gegen 30 jüdische Männer und Frauen, darunter die verkrüppelte Frau Wroclawski und die hochschwangere Esther Ehrlich.[3]
Literatur

- Czestochowa Jews in the Nazi Era. JewishGen, abgerufen am 5. Mai 2012.
- Jewish history of Częstochowa Virtual Shtetl
- Nichts ist vergessen! Das Blättchen, 10. Mai 2010, abgerufen am 5. Mai 2012.
- LG Frankfurt am Main, 12. Dezember 1949. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. V, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1970, Nr. 186, S. 643–659 Misshandlung jüdischer Häftlinge sowie Beteiligung an der Selektion alter, kranker und schwacher jüdischer Zwangsarbeiter, die anschliessend auf dem jüdischen Friedhof in Tschenstochau erschossen wurden (Juli 1943)
- LG Hanau, 11. Juni 1959. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XV, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1976, Nr. 477, S. 765–780 Erschiessung mehrerer Juden aus Tschenstochau, u. a. bei der Auflösung des 'Grossen Ghettos' am 22. September 1942 und bei der Räumung des 'Kleinen Ghettos' am 25. Juni 1943. Die Juden wurden ins KL Treblinka deportiert oder an Ort und Stelle erschossen
- Hendrik van Dam, Ralph Giordano (Hrsg.): KZ-Verbrechen vor deutschen Gerichten. Frankfurt am Main: Europäische Verlagsanstalt, 1962, S. 511–583
- LG Schweinfurth, 4. November 1965. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. XXII, bearbeitet von Irene Sagel-Grande, Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1981, Nr. 600, S. 319–382 Verfahrensgegenstand: Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von Tschenstochau.