Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg From Wikipedia, the free encyclopedia

Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (Akronym: GFS, [ɡe ɛf 'ɛs]) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. An manchen Schulen werden auch die Begriffe Gleichwertige Leistungsfeststellung (GLF), Zusätzliche Lernleistung (ZL oder ZLL), Gleichwertige Schülerleistung (GSL), Hausarbeit mit Präsentation (HaP) oder Allgemeine Lernleistung (AL) verwendet.

Beurteilt wird eine vom Schüler selbstständig im Laufe des Schuljahres erbrachte individuelle Leistung. Danach kann als gleichwertige Leistung insbesondere eine schriftliche Hausarbeit, eine Jahresarbeit, ein Projekt (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich), eine Freiarbeit, ein Referat, eine mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfung oder eine andere Präsentation erbracht werden. Die Aufzählung in der Vorschrift ist nicht abgeschlossen und beispielhaft zu sehen.

Im Schulalltag und Schülerjargon hat sich vielfach der Sprachgebrauch „eine GFS halten“ etabliert, so, als ob der Schüler selbst eine Feststellung treffen und nicht eine Leistung erbringen würde. Auch in den von zahlreichen Schulen und selbst von Seminaren im Internet veröffentlichten Anforderungskatalogen und Durchführungsbestimmungen wird das Kürzel „GFS“ als gleichbedeutend mit „gleichwertiger Leistung“ verwendet.[1] Es gibt Schulen, welche möglichen gleichwertigen Leistungen auf bestimmte Arten einschränken,[2] was rechtlich fragwürdig erscheint, da die Vorschrift die Arten nur beispielhaft nennt. Die Erbringung einer gleichwertigen Leistung ist grundsätzlich in jedem Unterrichtsfach möglich.[3]

Ursprünglich wurde die gleichwertige Leistung mit der Reform der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2002/2003 nur für die Kursstufe des Gymnasiums eingeführt. Im Zuge der Bildungsplanreform zum Schuljahr 2004/2005 wurde sie in der Hauptschule und der Realschule ab Klasse 8 und im Gymnasium ab Klasse 7 eingeführt. Teilweise werden von Lehrkräften, Fachschaften oder Schulen umfangreiche und akribische Vorgaben für die gleichwertige Leistung gemacht, bis hin zur Festlegung von Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand bei der mit Textverarbeitung zu erstellenden Begleitpublikation zum mündlichen Vortrag.[4]

Im März 2020 wurde die Verpflichtung für Schüler, eine bestimmte Anzahl an GFS abzulegen, ausgesetzt.[5] Seit dem Schuljahr 2022/23 ist wieder die allgemeine Regelung gültig.

Zweck der GFS

Die GFS soll das selbständige Arbeiten sowie die Methoden- und die Medienkompetenz der Schüler fördern.

Eine häufige Form an allgemeinbildenden Gymnasien ist die Präsentation oder das Halten einer Schulstunde unter Leitung des Schülers. Dabei wird oft die Nutzung von Medien verlangt, wie etwa Tageslichtprojektoren oder Videoprojektoren zur Präsentation, kurze Filmausschnitte, Plakate und Tafelanschriebe. Nach Abschluss der GFS findet die Benotung statt, wobei das Gesehene und Gehörte kurz in der Klasse diskutiert werden kann.

Die einzelnen Bedingungen werden durch den Lehrer festgelegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Anzahl der GFS gilt die allgemeine Regelung:

  • in den Jahrgangsstufen 8 und 9 der Werkrealschule (ehemals Hauptschule), Gemeinschaftsschule, Realschule und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen: eine GFS pro Schuljahr möglich (Der Schüler hat das Recht, aber nicht die Pflicht)
  • in den Jahrgangsstufen 7–11 des neunjährigen Gymnasiums (G9) bzw. Klasse 7–10 des achtjährigen Gymnasiums (G8) in Normalform, in Gymnasien der Aufbauform mit Internat und in den beruflichen Gymnasien: eine GFS pro Schuljahr verpflichtend
  • in der Kursstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums (12/13 in G9 bzw. 11/12 in G8): drei GFS in beiden Schuljahren zusammen (bis zum Schuljahr 2004/2005 waren vier GFS vorgeschrieben, diese Zahl wurde jedoch auf drei reduziert, so dass eine GFS pro Halbjahr gehalten werden kann, wobei in „Kursstufe 2, 2. Halbjahr“ keine GFS wegen des anstehenden Abiturs gehalten werden muss)

In der Kursstufe kann freiwillig genau eine vierte GFS abgelegt werden.

In den beruflichen Schulen kann der Fachlehrer Klassenarbeiten durch eine GFS verpflichtend für alle Schüler ersetzen. Es gelten dabei folgende Regelungen:

  • eine Klassenarbeit kann grundsätzlich ersetzt werden
  • bei mindestens sechs vorgeschriebenen Klassenarbeiten (Unterricht in mindestens 7 Wochenstunden) können bis zu zwei Klassenarbeiten ersetzt werden
  • in Bildungsgängen mit Unterricht in Gestalt von Handlungs- oder Lernfeldern können bis zu drei, höchstens aber die Hälfte der vorgeschriebenen Klassenarbeiten ersetzt werden
  • an beruflichen Gymnasien kann zwar eine GFS festgelegt werden, die Anzahl der Arbeiten reduziert sich aber nicht

An allgemeinbildenden Schulen gilt die Regelung wie am beruflichen Gymnasium. Die Gewichtung einer GFS entspricht der einer Klassenarbeit und wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt.

Für die GFS gilt die gleiche Regelung wie für Klassenarbeiten, nach der ein Schüler, der sich weigert die Arbeit anzufertigen oder sie unentschuldigt versäumt, die Note ungenügend erhält.

Die Verteilung der GFS auf die Unterrichtsfächer einer Klasse ist vom Klassenlehrer mit Unterstützung der Klassenkonferenz zu koordinieren (§ 9, Abs. 5 NVO).

Kritik

Medienkompetente Schüler können von der GFS oft profitieren. Daher werden diese auch zur Verbesserung der Note oft in einem ihrer schwächeren Fächer abgelegt.

Durch die GFS kann die Fähigkeit erlernt werden, Inhalte in einem vorgegebenen Rahmen präsentieren zu können, was im Studium und im Beruf von Nutzen sein kann. Ebenso hilft sie den Schülern, sich auf das wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorzubereiten.

Schüler haben zuhause unterschiedliche Voraussetzungen, eine GFS vorzubereiten. Zudem werden bei der Vorbereitung sowie der Vorstellung einer GFS bestimmte Verhaltensweisen gefördert, andere hingegen gehemmt. Diese provozieren somit Chancenungleichheit.

Der Landesschülerbeirat in Baden-Württemberg kritisiert in seinem Grundsatzprogramm, des Öfteren fehle es innerhalb von Schulen „an einheitlichen Bewertungskriterien“. Dies führe „zu erheblichen Unterschieden bei den Anforderungen und der Bewertung“ einer GFS. Der Landesschülerbeirat fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für die Schulen, für jeden Fächerverbund einheitliche Mindeststandards festzulegen.[6]

Eine weitere Kritik ist, dass die GFS weniger die selbstständige Leistung eines Schülers darstellt, sondern teilweise eine starke Unterstützung durch Eltern vorkommt (scherzhaft GFS für "Ganze Familie schafft") und das Thema gemeinsam bearbeitet wird. Dies stellt eine Benachteiligung von Schülern dar, in deren Elternhäusern eine solche Unterstützung nicht möglich ist. Auch die zunehmende Verwendung von künstlicher Intelligenz stellt ein Problem dar. Seit 2026 ist vorgeschrieben, dass bei GFS, die nicht ausschließlich in der Schule erarbeitet werden, eine Präsentation mit mündlicher Prüfung im Unterricht stattfinden muss. Diese Leistungen sind dann die wesentliche Grundlage der Bewertung. Genaue Regelungen zur Präsentation und Prüfung (Dauer, Prüfung im Unterricht oder außerhalb) gibt es nicht und sind in das Ermessen des Lehrers gestellt.

Siehe auch

Einzelnachweise

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