Good Agricultural And Collection Practice

Qualitätsrichtlinie From Wikipedia, the free encyclopedia

Unter Good Agricultural And Collection Practice (Akronym: GACP, engl.: „Gute Praxis für die Sammlung und Anbau von Arzneipflanzen“) versteht man Richtlinien zur Qualitätssicherung bei der Gewinnung von pflanzlichen Ausgangsstoffen, die zur Herstellung pflanzlicher Arzneimittel eingesetzt werden sollen.

Ziel

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung einer hohen und gleichbleibenden Qualität des Pflanzenmaterials und der daraus hergestellten Arzneimittel.

GACP-Richtlinie

Für pflanzliche Arzneimittel stellt die Sammlung oder der Anbau des Pflanzenmaterials den ersten Schritt der Arzneimittelherstellung dar. Die GACP-Richtlinie wurde erstmals 2006 in Kraft gesetzt und schließt die Lücke zwischen der Tätigkeit auf dem Feld und der industriellen Weiterverarbeitung zum Arzneimittel, die nach den Grundsätzen des GMP-Leitfadens, also der Good Manufacturing Practice, zu erfolgen hat. Mit der zum 9. Juli 2025 in Kraft gesetzten Revision 1 erfolgte die Anpassung des Dokuments auf aktuelle Standards, wie zum Beispiel den Indoor-Anbau.

Die GACP-Richtlinie ist wie folgt gegliedert:[1]

  1. Introduction (Einleitung)
  2. Scope (Geltungsbereich)
  3. Quality Management (Qualitätsmanagement)
  4. Personnel and Training (Personal und Schulung)
  5. Buildings and Facilities (Gebäude und Einrichtungen)
  6. Equipment (Ausrüstung)
  7. Documentation (Dokumentation)
  8. Seeds and Propagation material (Saat- und Vermehrungsmaterial)
  9. Cultivation (Anbau)
  10. Collection (Sammlung)
  11. Harvesting (Ernte)
  12. Primary processing (erste Schritte der Verarbeitung)
  13. Packaging (Verpackung)
  14. Storage and Distribution (Lagerung und Vertrieb)
  15. Definitions (Begriffsbestimmungen)
  16. References (Literaturverzeichnis)

Im Anhang 1 sind zusätzliche Bestimmungen für den Indoor-Anbau (Anbau in Innenräumen) aufgeführt.

Siehe auch

Einzelnachweise

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