Grosser Rat
Bezeichnung für Kantonsparlamente in der Schweiz
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Die Bezeichnung Grosser Rat (französisch Grand Conseil, italienisch Gran Consiglio, rätoromanisch Cussegl grond) ist in manchen deutschsprachigen und in den meisten lateinischen Schweizer Kantonen die offizielle Bezeichnung des jeweiligen Kantonsparlamentes. In den anderen Kantonen heisst er Kantonsrat, Landrat oder (im Kanton Jura) Parlament.
Ein gewähltes Mitglied im Grossen Rat heisst meist entsprechend Grossrat bzw. Grossrätin.
Geschichte
Der Name Grosser Rat ist eine Bezeichnung, welche in der Zeit des Ancien Régime in eidgenössischen Städteorten entstand. Im Gegensatz zum Kleinen Rat, welcher die eigentliche Regierungsgewalt ausübte, war der Grosser Rat vor allem ein beratendes Gremium, um der Bürgerschaft ein politisches Gewicht zu geben. Die Mitglieder des Kleinen Rates sassen zugleich im Grossen Rat ein.
Der Grosse Rat bildete sich zwischen dem 14. und dem frühen 16. Jahrhundert heraus. Er bestand aus Angehörigen aus der Bürgerschaft, zumeist aus den Vorständen von Zünften und Gesellschaften. Er repräsentierte nach aussen die städtische Gemeinde (Stadt) als ganze («Rät und Burger») und verkörperte die höchste Gewalt. Unter Einschluss des Kleinen Rats hatte der Grosse Rat in Luzern 100 Mitglieder, in Solothurn 101, in Schaffhausen 86 und in St. Gallen 90. In Zürich, Bern, Freiburg, Basel und Genf umfasste er 200 bis 300 Mitglieder und hiess deshalb auch Rat der Zweihundert (französisch Conseil des Deux-Cents).[1]
Während der Helvetik bildete der Grosse Rat gemeinsam mit dem Senat das helvetische Parlament. Nach Verabschiedung der Mediationsverfassung wurden beide Gremien wieder aufgelöst.
Moderne
Der Name Grosser Rat ging in den meisten Mediationsverfassungen von 1803 auf das Parlament der modernen Kantone über. Auch in den damals neu geschaffenen Kantonen trug das Parlament zumeist den Namen Grosser Rat.
Bis heute gilt dies in den folgenden Kantonen:
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Genf
- Graubünden
- Neuenburg
- Tessin
- Thurgau
- Waadt
- Wallis
Früher hiess das Parlament auch in weiteren Kantonen Grosser Rat, nämlich in:
- Solothurn bis 1840
- Schwyz bis 1848
- Zürich bis 1869
- Zug bis 1873
- Appenzell Ausserrhoden bis 1876
- Schaffhausen bis 2002
- St. Gallen bis 2003
- Luzern bis 2008
Heute heisst in diesen Kantonen das Parlament überall Kantonsrat. Die Bezeichnung Kantonsrat wurde erstmals 1833 im Kanton Schwyz eingeführt und bezeichnete dort die oberste Vollzugsbehörde des Kantons als Teil des Grossen Rats. Gemäss der Verfassung von 1848 wechselte die Bezeichnung Kantonsrat dann von der Exekutive zur nun verselbständigten Legislative und ersetzte die Bezeichnung Grosser Rat.[2]
Literatur
- Hans Berner: Grosser Rat (Ancien Régime). In: Historisches Lexikon der Schweiz.