Grundlinien der Philosophie des Rechts

Philosophischer Aufsatz von Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1821) From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse sind ein im Oktober 1820 erschienenes[1] Werk des deutschen Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Es sollte ursprünglich als begleitendes Lehrbuch zu Hegels Vorlesungen zur Rechtsphilosophie an der Berliner Universität dienen. Es gilt als zentrale Darstellung von Hegels Philosophie des objektiven Geistes neben dem entsprechenden Abschnitt seiner Enzyklopädie und diversen Vorlesungsmitschriften.

Was Hegel unter „Rechtsphilosophie“ fasst, entspricht dem Inhalt dessen, was er als „objektiven Geist“ bezeichnet, also der Verwirklichung des freien Willens im Bereich des Sozialen. Der Ausdruck „Recht“ ist dabei sehr weit gefasst und umfasst alles, was als System allgemeiner Normen das Zusammenleben sich gegenseitig anerkennender Individuen ermöglicht und dadurch nach Hegels Auffassung erst die Verwirklichung der Freiheit des Willens ermöglicht. Dementsprechend ist der Grundbegriff der Grundlinien der des „Daseins des freien Willens“, dessen begriffliche Entwicklung innerhalb des hegelschen Systems am Ende der Philosophie des subjektiven Geistes steht. Dieses Dasein weist drei Momente auf: das „abstrakte Recht“ (entspricht dem, was allgemein unter Naturrecht gefasst wird), die „Moralität“ (also des vermeintlich autonomen Handelns) und die „Sittlichkeit“, also soziale Ordnungen, in denen dem Menschen die richtigen Handlungsoptionen konkret gegeben sind. Zentral ist dabei die Darstellung einer politischen Ordnung, in der für Hegel die Freiheit vollkommen verwirklicht ist.

Vorrede

Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was v. a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.

Epigramm

„Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“

Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1972, S. 24

Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus seinem Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich, weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.

Die Eule der Minerva

In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und gibt damit eine weitere Erläuterung des obigen Zitats:

„Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau läßt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“

Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, Frankfurt am Main 1986, S. 28

Die römische Göttin Minerva wie auch die griechische Athene[2] waren die Hüterinnen der Klugheit und hatten als mythologisches Attribut den Vogel der Weisheit, die nachtaktive Eule. Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist dieser Metapher nach also erst dann möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa.

Recht in Hegels Definition

Die Idee des Rechts ist die Freiheit (§ 1 RPh). Recht ist nach Hegel das, was als Recht gewollt und allgemein anerkannt ist. In § 4 der Einleitung heißt es: „Der Boden des Rechts ist überhaupt das Geistige, und seine nähere Stelle und Ausgangspunkt der Wille, welcher frei ist, so daß die Freiheit seine Substanz und Bestimmung ausmacht, und das Rechtssystem das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm hervorgebracht, als eine zweite Natur, ist.“ Die Idee des Rechts ist somit in der Rechtsphilosophie ein Ideal, das nicht dem positiven Recht entspricht. Im positiven Recht drückt sich der „Nationalcharakter eines Volkes“ aus (§ 3 RPh). Das Recht als Ideal ist Geist, der von der Subjektivität in die Objektivität übergeht.

Inhaltlicher Aufbau des Werkes

Hegels Rechtsphilosophie hat dementsprechend einen dreigliedrigen Aufbau[3], der für viele seiner Werke typisch ist. Drei dialektische Stufen bilden nach Hegel die Verwirklichung des Rechts, „Abstraktes Recht“, „Moralität“, „Sittlichkeit“. Jede von ihnen enthält ein Moment des Rechts, die folgende Stufe baut auf der vorherigen auf.[4]

Weitere Informationen Stufe der Idee, Momente der Idee ...
Stufe der Idee Momente der Idee Nähere Bestimmungen
Das abstrakte Recht Das Eigentum Besitznahme, Gebrauch, Entäußerung
  Der Vertrag Gemeinsamer Wille, Verpflichtung, Leistung  
  Das Unrecht Unbefangenes Unrecht, Betrug, Verbrechen
Die Moralität Der Vorsatz und die Schuld Handeln, Zurechnung und Folgen  
  Die Absicht und das Wohl Zweck, Beweggrund, Rechtfertigung und Urteil  
  Das Gute und das Gewissen für sich seiende Subjektivität nur im Denken  
Die Sittlichkeit Die Familie Ehe, Vermögen, Erziehung
  Die bürgerliche Gesellschaft System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei
  Der Staat Inneres und äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte
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Hegel bestimmt Sittlichkeit als „die Idee der Freiheit, als das lebendige Gute, das in dem Selbstbewusstsein sein Wissen, Wollen, und durch dessen Handeln seine Wirklichkeit, sowie dieses an dem sittlichen Sein seine an und für sich seiende Grundlage und bewegenden Zweck hat“. (Rph. § 142)

Siehe auch

Ausgaben

  • G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, Nicolai’sche Buchhandlung, Berlin (1821)
  • G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, herausgegeben von Georg Lasson, Verlag von Felix Meiner, Leipzig (1911) [Philosophische Bibliothek, Bd. 124]
  • G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, herausgegeben von Eva Moldenhauer, Suhrkamp, Frankfurt am Main (1970), ISBN 3-518-28207-7 [Werke, Teil 7]
  • G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft, herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt, Ullstein, Frankfurt am Main (1972), ISBN 3-548-02929-9

Literatur

Einzelnachweise

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