Hans-Jürgen Förster
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Hans-Jürgen Förster war Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Bevor Förster im November 1996 Leiter des Verfassungsschutzes Brandenburg wurde, war er Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und zuständig für Spionage-Strafsachen.[1] Von 2000 bis 2008 war Förster ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung Innere Sicherheit im Bundesministerium des Innern. Seit 2008 war er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.[2]
Förster war Pressesprecher der Generalbundesanwälte Rebmann, von Stahl und Nehm.[3]
Er gab dem Bundesinnenministerium am 22. September 2012 den Hinweis, er habe im Rahmen des ersten NPD-Verbotsverfahrens Ralf Wohlleben auf einer Liste mit V-Leuten gesehen.[4] Im ersten Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss bekräftigte er am 22. November 2012 seine Erinnerung an einen V-Mann mit dem Nachnamen Wohlleben.[5]
Förster arbeitet inzwischen für die Kanzlei Prehn und Thürmann.[3]
Schriften
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hrsg. von Hans-Jürgen Förster, Siegfried Herrmann, Kurt Rebmann und Werner Roth. ISBN 978-3-17-018020-8