Hans Jürgen Abraham
deutscher Jurist
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Hans Jürgen Abraham (* 3. Mai 1909 in Teterow; † 7. Februar 1978 in Hamburg) war ein deutscher Jurist[1] und Professor für Bürgerliches Recht, Verkehrs- und Handelsrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Karriere
Hans Jürgen Abraham studierte an den Universitäten Tübingen, München und Rostock Jura.[2] Während seines Studiums wurde er 1928 Mitglied der Tübinger Burschenschaft Derendingia.[3][4] 1933 wurde er an der Universität Rostock bei Walter Hallstein, Professor für Privat- und Gesellschaftsrecht, promoviert und habilitierte sich 1948 an der Universität Hamburg bei Hans Würdinger und Hans Wüstendörfer.
Er war ab 1955 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Verkehrs- und Handelsrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main, nachdem er seit 1953 an der Universität Hamburg gelehrt hatte.[5] 1974 wurde Abraham emeritiert. Seine Forschungsschwerpunkte waren Handels- und Seerecht, worüber er auch mehrfach publizierte.
Hans Jürgen Abraham wurde auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt; die Grabstelle ist mittlerweile aufgelassen worden.
Schriften (Auswahl)
- Der Lagerschein. C. Heymann, Berlin 1933
- Die Schiffshypothek im deutschen und ausländischen Recht. Kohlhammer, Stuttgart 1950
- Die Haftung des Reeders, vornehmlich auch im Vergleich mit der Regelung für andere Verkehrsmittel. 1958
- Das Recht der Seeversicherung. Bd. 2, 1967
- Das Seerecht. de Gruyter, Berlin, New York 1974
Literatur
- Walter Habel: Wer ist wer?, Bd. 1 (West), Berlin 1967, S. 2
- Karlsruher juristische Bibliographie, Band 15, C. H. Beck, 1979