Hausgemeinschaft
Wohnparteien in einem Haus
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In einer Hausgemeinschaft wohnen mehrere Wohnparteien in einem gemeinsamen Haus.
Definition
Im engeren Sinne spricht man erst dann von einer Hausgemeinschaft, wenn die Wohnparteien auch untereinander Kontakt haben und haben wollen. Solche Hausgemeinschaften sind eine beliebte Alternative zu Wohngemeinschaften, weil sie einerseits mehr Distanz als ein gemeinsamer Haushalt, andererseits aber dennoch eine große räumliche Nähe ermöglichen.
Max Weber[1] verstand unter einer Hausgemeinschaft eine Gebrauchs- und Versorgungsgemeinschaft mit Alltagsgütern.[2]
Wenn in der Konzeption beziehungsweise Zielsetzung deutlich Gewicht auf das intergenerationelle Zusammenleben gelegt wird, spricht man auch von einem Mehr-Generationen-Haus.
Besonderheiten in der DDR
In der DDR wurden seit 1953 grundsätzlich, in allen Mehrfamilienhäusern und mehrflurigen Hochhäusern, die in einem Eingang zusammen wohnenden Mietparteien automatisch zu einer dortigen Hausgemeinschaft gezählt. Einer oder eine von ihnen wurde zum Hausvertrauensmann bzw. -frau gewählt oder beauftragt. Diese Person erfüllte die Aufgaben der Hausgemeinschaftsleitung (HGL) und hatte zumindest das gesetzlich vorgeschriebene Hausbuch zu führen.[3] In vielen Fällen war sie auch von den Mietern anerkannte Sprecherfigur für tägliche Themen oder Probleme, wie z. B. die Nutzung von Kellerräumen für Feiern, Kinderwagen- und Fahrradabstellung, Trockenraumnutzung, allgemeine Ordnung und Sauberkeit und ähnliches. Zudem waren die HGL-Vorsitzenden für die Einhaltung von Melde- und Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen verantwortlich. Im Jahr 1986 gab es in der DDR rund 32.000 Hausgemeinschaften.[3]