Heinrich Alexander von Arnim
preußischer Staatsmann
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Heinrich Alexander von Arnim-Suckow, ab 1841 Freiherr von Arnim, nach 1850 häufig Alexander Heinrich Freiherr von Arnim, (* 13. Februar 1798 in Berlin; † 5. Januar 1861 in Düsseldorf), genannt Arnim-Strick, war ein preußischer Staatsmann.

Leben
Seine Eltern waren der Fideikommissherr Georg von Arnim-Suckow (1747–1828) und Charlotte Gräfin zu Solms-Sonnenwalde (1759–1811) aus dem Haus Pouch, einem schwiegerelterlichen Nebenbesitz bei Bitterfeld. Heinrich hatte elf Geschwister, von denen einige früh verstarben. Die Linie Suckow und deren Erbe des Hauptgutes ihrer Familienlinie ging über den ältesten Bruder Georg Friedrich IV. von Arnim und dessen Nachfahren. Sein zweitältester Bruder Friedrich Wilhelm Ludwig von Arnim-Suckow starb als kgl. preuß. und großbrit. Major 1813, war Träger des Pour Le Mérite, dessen Sohn Maximilian von Arnim wiederum starb infolge eines Duells 1835 in Bonn. Heinrichs Bruder Wilhelm von Arnim wählte 1812 den Freitod.
Heinrich von Arnim erhielt seine Bildung im Pädagogium zu Halle a/S., trat 1814 in die Landwehrreiterei der Uckermark und machte mit fünf Brüdern die Freiheitskriege mit. Er studierte an der Universität Berlin und wurde 1819 Mitglied des Corps Marchia Berlin.[1] Seit 1820 im preußischen Staatsdienst, war er erst Gesandtschaftsattaché in der Schweiz, dann Legationssekretär in München, Kopenhagen und Neapel und wurde 1829 zum Geschäftsträger beim Großherzogtum Hessen in Darmstadt ernannt. Nachdem er hier erfolgreich für die Bildung des Preußisch-Hessischen Zollvereins gewirkt hatte, wurde er 1834 als vortragender Rat in das Ministerium des Auswärtigen berufen, von Friedrich Wilhelm IV. aber, mit dem er in näherm persönlichen Verkehr stand, 1840 zum Gesandten in Brüssel, 1846 in Paris ernannt. In diesen Stellungen erwarb er sich großes Verdienst durch energische Vertretung der Handelsinteressen Deutschlands, namentlich durch Zustandebringen des belgisch-preußischen Handelsvertrags vom 1. September 1844 und durch die Entschiedenheit, mit der er sowohl amtlich als auch in seiner Schrift Mein handelspolitisches Testament (Berlin 1844) den herrschenden schutzzöllnerischen Ansichten entgegentrat.
Nach dem Ausbruch der Februarrevolution 1848, die den Sturz der Julimonarchie zur Folge hatte, eilte er Anfang 1848 nach Berlin und überreichte dem König am 17. März eine Denkschrift, worin er auf liberale Reformen und Befolgung einer deutsch-nationalen Politik drang. Von ihm ging die bedeutsame Manifestation des Königs für die deutsche Sache (21. März) aus. Am selben Tag wurde er Minister des Auswärtigen, zunächst unter Ministerpräsident Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg, dann unter dessen Nachfolger Ludolf Camphausen. Das von Camphausen geleitete Kabinett (Märzregierung) trat jedoch bereits am 20. Juni zurück.
Arnim lebte darauf eine Zeit lang als Privatmann in Neuwied und bemühte sich, durch einige Flugschriften (Frankfurt und Berlin, Frankfurt 1848; Über die Mediatisationsfrage, Frankfurt 1849) auf eine vermittelnde Lösung der deutschen Frage hinzuwirken. 1850 gehörte er dem Staatenhaus des Erfurter Unionsparlament an. Er war von der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags gewählter Abgeordneter Preußens. Von 1849 bis 1851 Mitglied der Ersten Kammer, hielt er zur deutsch-konstitutionellen Partei und bekämpfte die innere wie die kraftlose auswärtige Politik der nunmehr siegreichen Reaktion in energischter Weise. Noch größeren Eindruck als seine Reden und Anträge machte die Veröffentlichung einiger „ungehaltener“ Reden (Zur Politik der Epigonen in Preußen, Berlin 1850; Zur Politik der Konterrevolution in Preußen, Berlin 1851). Wegen der letztern Flugschrift wurde Arnim auf Betreiben der Feudalpartei vor Gericht gestellt und trotz einer glänzenden, von ihm später veröffentlichten Verteidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem lebte er fern vom politischen Schauplatz, bis er nach dem Sturz des Ministeriums Manteuffel 1858 von dem Berliner Wahlbezirk 3 zum Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses gewählt wurde, dem er von 1859 bis 1860 angehörte. Doch war er durch Kränklichkeit verhindert, der damals anhebenden neuen Epoche des preußischen Staatslebens seine volle Kraft zu widmen.

Er starb am 5. Januar 1861 in Düsseldorf. Ausgebreitete Kenntnisse, Welterfahrung und Freimut verschafften ihm schon frühzeitig ein bedeutendes persönliches Ansehen.
Freiherr von Arnim[2] war bereits seit 1826 Ritter des Königlich Preußischen St. Johanniter-Orden und dann ab 1852 Ehrenritter des neuen Johanniterordens. Mit Friedrich Wilhelm Graf von Redern war er somit einer der mit Abstand dienstältesten Johanniter in der Region Berlin-Brandenburg.
Familie
Am 26. April 1826[3] heiratete er Elisabeth (Betty) Strick van Linschoten (1800–1846), die Tochter des ehemaligen Gesandten der Batavischen Republik, Paul Strick van Linschoten. Betty und Heinrich hatte drei Kinder. Der Sohn Barnim starb 1828 einjährig in Neapel, der Sohn Detlev vierjährig in Darmstadt. Die Tochter Else von Arnim (1834–1919) erbte Linschoten in der Provinz Utrecht und heiratete 1855 in Neuwied Wilhelm Graf von dem Bussche-Ippenburg gen. v. Kessell (1830–1897), Fideikommissherr zu Ippenburg, Schlosshauptmann von Osnabrück, Kommendator des Johanniterordens und Mitglied des Preußischen Herrenhauses auf Lebenszeit.
Seit der Eheschließung trug Heinrich den Spitznamen Arnim-Strick, der ihn von Politikern gleichen Namens unterschied.[4] Aufsehen erregte die mit frommen Formulierungen versehene Todesanzeige des Witwers für die ungetaufte Ehegattin.[5]
Literatur
- Jasper von Arnim-Suckow, u. a.: Das Geschlecht von Arnim. V. Teil: Stammtafeln. Hrsg. Martin von Arnim-Kropstädt-Vorstand des von Arnim’schen Familienverband, In: Deutsches Familienarchiv, Band 137 bis 140. Degener & Co., Neustadt/Aisch 2002, ISSN 0012-1266, ISBN 3-7686-5178-9, Tafel 115, S. 2.
- Jochen Lengemann: Das Deutsche Parlament (Erfurter Unionsparlament) von 1850. Ein Handbuch: Mitglieder, Amtsträger, Lebensdaten, Fraktionen. Urban und Fischer, Jena 2000, ISBN 3-437-31128-X, S. 64–66.
- Bernd Haunfelder: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849–1867. In: Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 5, Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5181-5, S. 48.
- Heinz Gollwitzer: Arnim-Suckow, Alexander Heinrich Freiherr von., In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, ISBN 3-428-00182-6, S. 368–369.
- Carl Wippermann: Arnim-Suckow, Alexander Freiherr von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 571–574.